Eine Durchsuchung einer Person bzw. deren Tasche zur Strafverfolgung ist gem. § 102 StPO normalerweise nur dann erlaubt, wenn dieser sich der Begehung einer Straftat verdächtig gemacht hat.
Wer weiss vielleicht waren vir dem Cafe Autos aufgebrochen worden oder hat ein Raubüberfall stattgefunden.





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