Zitat Zitat von miskotty Beitrag anzeigen
Wenn ein Schüler bei sowas verletzt wird und sich am besten rausstellt, dass das keine einvernehmliche keilerei war, geht das schon in den Bereich unterlassene Hilfeleistung. Und das bei einer garantenstellung? Das Berlin etwas anders ist kennt man ja, aber das ist schon heftig
scheinbar gab es zu viele Klagen von Eltern die sich darüber beschwert haben, dass es zu physischer "Gewalt" kam. Von Lehrern / Sozialarbeitern wird wohl erwartet, dass sie das verbal regeln können.