Zitat Zitat von Eskrima-Düsseldorf Beitrag anzeigen
Ein sehr guter Punkt, ich bin mir - als juristischer Laie wohlgemerkt - gar nicht sicher, ob die Schule das überhaupt entscheiden und verbieten darf. Ich bin mir fast sicher, dass der Lehrer bei Gefahr im Verzug sogar eingreifen muss; zur Not halt auch körperlich. Es geht ja nicht darum, dass er die Schüler (wie oben von jemandem beschrieben) mit den Köpfen aneinanderschlägt. Er soll sie ja nur voreinander schützen. Immerhin hat er ja eine Aufsichtspflicht.
Die Schulleitung hat weitgehende Befugnisse nebst dem Hausrecht. Wohlgemerkt kann ich nur für Berufsschulen sprechen und da kann ich sagen, dass eine Schulleitung verhindert hat einen Schüler, der seine Lehrkraft angegriffen hat von der Schule zu werfen. Nun andere Schulleitung, betreffender Schüler wurde nicht wieder aufgenommen und hat Hausverbot. Jede Lehrkraft die ihn auf dem Schulgelände sieht hat die Polizei zu rufen.

Nur ein Beispiel und ja bei Schlägereien wenn eine Ansprache nicht hilft müssen und sollen wir auch körperlich trennen. Gerade weibliche Kolleginnen holen sich dann gerne Verstärkung. Bei Massenkeile werden alle verfügbaren männliche Lehrkräfte gerufen und zwar nicht um eine Ansprache zu halten.