Bei uns gibt's für solche Fälle so'ne Art "Schwererziehbaren" Schulen, kenne jetzt die genaue Amtsbezeichnung nicht. Da kommen die notorischen Verweigerer, Schwänzer oder eben auch junge Straftäter usw. hin. Für die gibt's dann Klassen mit 7 Schülern, die von 2-3 Lehrkräften bzw. Sozialarbeitern etc. "betreut" werden.
Ansonsten ist zu sagen, dass der Lehrer allen Kindern gegenüber eine Art Garantenstellung hat, und diese vor Übergriffen der Mitschüler wirksam schützen muss. Wenn bei uns einer handgreiflich wird, mit Stühlen schmeisst oder sonstwie die Gesundheit von Lehrern oder Mitschülern gefährdet, gehe ich dazwischen und beende das. So oder so. Die von dir beschriebene Verordnung (Gesetz, Erlass?) oder was immer das sein soll halte ich für Verfassungswidrig. Ging das von den Eltern aus? Ansonsten würde ich als Lehrer über die Elternvertretung dsbzgl. eine Petition anstrengen um das zu ändern.






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