Jemandem eine aufs Maul geben ist grundsätzlich und immer eine Körperverletzung. Das ändert sich auch nicht, wenn man die Körperverletzung im Rahmen einer Notwehrhandlung begeht.
Der Unterschied ist lediglich der, dass die Körperverletzung in Notwehr *straffrei* bleibt. Das ist ein feiner, aber nicht unerheblicher Unterschied.