Bezieht sich das Führungsverbot auch auf feststellbare Klappmesser über 6cm?
Generell sind die einzigen Leidtragenden einer solchen Gesetzgebung diejenigen, die Messer tatsächlich als Werkzeug im Alltag tragen. Und mir soll da niemand was von "anerkanntem Zweck" erzählen, ich hab mehrere Handwerker im Bekanntenkreis, die sich Ärger eingehandelt hatten, weil sie auf dem Weg zur Arbeit mit Einhandmessern "erwischt" wurden. Und nein, ein Schweizer Messer ist eben kein adäquater Ersatz für ein Werkzeug, das man ggf. mit einer Hand aufbekommt und das am besten stabil einrastet.
Auch "taktischer" (SV-)Sicht ist es letztlich Trainingssache, was man als "Equalizer" verwenden will bzw. kann.
"Gelegenheitstäter", die sich von einem Führungsverbot beeindrucken lassen, werden eben nicht zum mitgeführten Messer greifen, sondern zum abgebrochenen Bierglas etc.
Und das erwähnte Klientel, dem ohnehin alles egal ist, wird sich nicht von Gesetzen abschrecken lassen.
Unterm Strich also ein völliger Witz. Es besteht aber schon eine gewisse Ironie darin, dass viele, die sich nun im privaten Aufrüsten eingeschränkt fühlen, letztlich durch ihren paranoiden Diskurs die ideologische Grundlage für solche Gesetzesverschärfungen mitgeliefert haben.





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