Ich hoffe, Du hast den Aggressor darüber aufgeklärt, dass der Umgang mit Fausmessern gemäß § 40 WaffG in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Punkt 1.4.2 verboten ist und nach §52 mit
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird.
das wäre dann auch noch gefährliche oder gar schwere Körperverletzung.
Dazu müsste man aber erst mal eine Evaluation über den Status Quo machen.
Da das Ziel eine Erhöhung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung ist, wäre das dann eine entsprechende Umfrage.
Allerdings ist, wie schon erwähnt, allein der Gesetzentwurf geeignet, mein Sicherheitsgefühl zu beeinträchtigen.
Das ist, wie wenn ich in der Bibel lese, dass man keinen Sex mit Tieren haben soll.
Wenn es verboten ist, hat das ja wohl mal jemand gemacht.
Und es käme auch darauf an, wie die Umfrage gestaltet wäre.
Man kann fragen:
"Wie sicher fühlen Sie sich auf einer Skala von 1 bis 10 (1=Panik), wenn Sie wissen, dass die am Bahnhof rumlungernden Gestalten legal ein feststehendes Messer mit einer Klingenlänge von bis zu 12cm mitführen dürfen?"
Oder
"Wie sicher fühlen Sie sich am Bahnhof in mitten von rumlungernden Gestalten, wenn Sie selbst legal ein feststehendes Messer mit einer Klingenlänge von bis zu 12 cm mitführen dürfen?"
Oder
"Wie sicher fühlen Sie sich mit einem 12 cm langen Messer am Bahnhof angesichts einer Polizeikontrolle, wenn Sie wissen, dass das Mitführen eines Messers mit einer Klingenläge von bis zu 12 cm nicht gegen das Gesetz verstößt?"
Bezüglich des Sicherheitsgefühls, oder bezüglich der Sicherheit?
Letzteres kann wohl nicht so offensichtlich sein, denn offenbar gibt es bei uns keine verlässlichen und wohl schon gar nicht detaillierten Statistiken zu Messerübergriffen.
Das Führungsverbot von Einhandmessern kann sich IMO nur auf ungeplante Auseinandersetzungen, die eskalieren, auswirken.
Und nun stell Dir mal vor, jemand nimmt das Führungsverbot von Einhandmessern zurück und es wird jemand mit einem Einhandmesser erstochen...
D.h. dann natürlich nicht, dass der Täter das Messer nicht auch bei einem Führungsverbot mitgeführt hätte oder das Führungsverbot befolgt aber auf legal zu führende Waffen ausgewichen wäre, aber das wäre doch ein gefundenes Fressem für den politischen Gegner.





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