Am 12. September 2009 wurden vier 13- bis 15-jährige Schüler von drei Jugendlichen (zwei 17-jährig, einer 18-jährig, einer davon betrunken)[3][4] am Münchener S-Bahnhof Donnersbergerbrücke bedroht. Sie verlangten 15 Euro, ansonsten würden sie Gewalt anwenden. Um der Forderung Nachdruck zu verleihen, schlug einer der Jugendlichen einem der Schüler ins Gesicht und trat einem anderen gegen den Oberschenkel. Der Schläger stieg dann in die S6 in Richtung Tutzing, die bedrohten Schüler sowie die beiden verbliebenen Jugendlichen stiegen wenig später in einen S-Bahn-Zug der Linie S7 in Richtung Wolfratshausen.[5] Im Zug unterhielten sich die beiden verbliebenen Jugendlichen provozierend weiter, ohne aber zu drohen; Dominik Brunner,
der von dem Geschehen an der Donnersbergerbrücke nichts mitbekommen hatte (er saß bereits in der einfahrenden S-Bahn), schritt ein und alarmierte die Polizei. Brunner stieg zusammen mit den Schülern am S-Bahnhof Solln aus. Nach Aussage des Triebfahrzeugführers und der Schüler ist Brunner dann mit erhobenen Fäusten, „
tänzelnd, in Boxhaltung“,[6] auf die beiden Angeklagten zugegangen, die den Bahnhof verlassen wollten,[7] und rief dem S-Bahn-Fahrer noch zu, „
es passiere jetzt gleich etwas“.[6] Danach hat Brunner einen der Angeklagten mit der Faust ins Gesicht geschlagen.[7] Im Zuge der darauf folgenden Auseinandersetzung stürzte Brunner, die Täter schlugen und traten anschließend weiter auf den am Boden liegenden Brunner ein. Der jüngere der beiden ließ relativ schnell von Brunner ab und versuchte dann, den weiter auf Brunner eintretenden 18-Jährigen von Brunner wegzuziehen.[8] Innerhalb von einer Minute fügten sie ihm so laut Anklage 22 Schläge und Tritte zu.[9]
Laut Obduktionsbericht führte keine dieser Verletzungen unmittelbar zum Tod Brunners.[8]
Beide Täter wurden noch am Bahnhof von der Polizei gestellt, die kurz nach dem Halt der S-Bahn eintraf. Sie versuchten zwar zu flüchten, konnten aber die Bahnhofsumzäunung nicht überwinden.[10] Brunner starb laut Obduktionsbericht wenig später im Klinikum Großhadern an einem Herzstillstand
aufgrund eines vergrößerten Herzens.[11][12] Die Gerichtsprotokolle übernahmen die Feststellung, dass er nicht an den Verletzungen des Kampfes gestorben war, sondern an einem Herzstillstand.[13] Gegen den dritten beteiligten 17-Jährigen wurde ebenfalls ein Haftbefehl erlassen.[14] Allerdings gab es im Nachhinein auch Kritik an Brunners Vorgehen, das teilweise als Überreaktion in einer vermeintlich schon geklärten Situation beschrieben wurde.[15]