Zitat Zitat von kanken Beitrag anzeigen
Für mich liest es sich im Gesetzentwurf so das ALLE Klingen größer als 6cm einem Führverbot unterliegen werden:
Dieses Verbot bezog sich meines Wissens aber a priori nie auf Klappmesser, sofern zweihändig zu öffnen. Das ergäbe dann den kuriosen Fall, dass die grossen italienischen Klappmesser (auch die Duellmesser mit 30 cm Klinge) nicht per se unter dieses Verbot gefallen wären - was historisch gesehen deswegen lustig wäre, weil die eben genau wegen eines Verbotes von feststehenden Messern seinerzeit in Italien aufgekommen sind... die Klingenlängenbeschränkung von 12 cm war im deutschen Gesetz explizit nur für feststehende Messer festgelegt. Soweit zumindest mein Kenntnisstand, wobei ich das jetzt nicht mit einem Feststellungsbescheid des BKA untermauern kann.

Beste Grüsse
Period.