Die Vorschriften für die Aufbewahrung gelten doch nicht nur Nachts, Waffen gehören grundsätzlich verschlossen aufbewahrt.
Außerdem würde durch das ständige Herumtragen eine Missbräuchliche Verwendung unterstellt. ständig geladen geht doch schon mal gar nicht.
Das "Führen" einer Waffe bedeutet übrigens nicht das mit sich herumtragen, sondern die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über die Waffe.





