"Wird z.B. ein "Deutschtürke" mit doppelter Staatsbürgerschaft dazugerechnet? "
Zum sachliche Gehalt der Frage: Nein, die PKS rechnet bei doppelter/mehrfacher Staatsangehörigkeit
und bei einer darin enthaltenen deutschen Staatsangehörigkeit Straftaten dann dem Bereich "deutsche Täter" zu.





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