Zitat Zitat von Damiano R. Beitrag anzeigen
Die Sache ist sogar noch viel einfacher:

Du unterstellst Frass eine Lüge ohne auch nur den Hauch eines Belegs. Das erfüllt auch in Österreich der Straftatbestand der Üblen Nachrede. Ist es dir nicht möglich, deine Vorwürfe zu beweisen, sind sie wohl einfach unwahr und strafbar.

Nur in deiner Traumwelt muss jemand eine Anekdote belegen. In der Realität aber, muss man frei fantasierte Unterstellungen belegen.

Du solltest entweder an deinem Vermögen arbeiten, Text sinnerfassend zu lesen, oder aber schlechte Einschüchterungsversuche unterlassen. Er unterstellt keineswegs eine Lüge, sondern sagt lediglich, dass die im Raum stehende Behauptung theoretisch nachprüfbar sei und dass, wenn dies negativ ausgehen würde, man wohl eine Lüge annehmen müsse.

Die Wahrscheinlichkeit spricht eher gegen die Erzählung. Sogar recht deutlich. Passiert sein kann es natürlich trotzdem. Man kann sich andersrum zurecht fragen, warum er Anekdoten erfinden sollte, da er aus seiner beruflichen Tätigkeit VERMUTLICH genug Anekdoten aufführen kann. Diese Frage kann keiner hier beantworten. Klar ist nur, die im Raum stehende Story ist unwahrscheinlich.

By the way: Wenn ich richtig informiert bin, dann sind Rechtsberatungen in Deutschland für Laien per Strafe untersagt. Ich glaube, dies hat gute Gründe. Das nur nebenbei.

Ich weiß ja mitltlerweile, dass du es mit Integrität und lauterer Gesprächsführung nicht so hast. Aber solch schmutzige Tricks wie dein letzter Beitrag sollten schon unterlassen werden.