Zitat Zitat von Damiano R. Beitrag anzeigen
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... und zweitens muss man nach gültiger Rechtslage Meinungen nicht belegen, die Unterstellung von Lügen aber schon, weil man sich sonst strafbar macht.
Aber definitiv nicht in dem angeführten Post; da werden nur verschiedene denkbare Optionen ("entweder ... oder") aufgeführt. Was Du darau (wieder) so konstruierst ....; das nennt sich "Pippi Langstrumpf-Syndrom.