
Zitat von
Klaus
Wenn das bei ILC auch so wäre, hätte das entsprechende Amt in Malaysia aber nicht der Löschung zugestimmt. Das ist ja nicht das Eintragen auf Verdacht weil man es nicht weiss, sondern ein aktiver Eingriff in die Rechte Dritter. Da muss sich das Amt schon sicher sein, dass sie fremde Geschäfte auf Einspruch einer Partei unterbindet.
Ist aber letzten Endes auch egal, denn das Patentamt prüft keine Kampfkunstqualität, und ist auch kein TÜV für Kampfkünste und deren Relevanz oder Wirksamkeit in Bezug auf selbstverteidigende Handlungen. Das muss man dann selbst besorgen, und sich die jeweiligen Anbieter selbst ansehen.