Zitat Zitat von carstenm Beitrag anzeigen
Genauso sehe ich es auch.
Ich gehe noch einen Schritt weiter und behaupte, daß solche Menschen nicht nur dumm sind sondern derzeit eine eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen.

Als jemand, der vorgibt, sich mit dem Infektionsschutzgesetz auszukennen, sollte der "Gesundheits- und Krankenpfleger, mit Fortbildung zum Fachkrankenpfleger für Hygiene" wissen, daß sein Tun mindestens in Niedersachsen, aber soweit ich weiß auch in SH und HH derzeit vollgültig unter die Verordnung vom 16.3. fällt. Darüber gibt es - derzeit und in meinem Erfahrungsbreich - keine Uneinigkeit.
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Volle Zustimmung!
Ich mag ja möglicherweise falsch liegen, aber in diesen Zeiten und mit der ganz klaren Ansage der Politik, ist das IMHO ganz eng an einem Aufruf zu einer Straftat; wissen tue ich das nicht, nur rein gefühlsmäßig! Das ist nicht nur dumm und vollkommen EQ-befreit, und ein "Aufruf zum öffentlichen Ungehorsam", sondern IMHO eben eindeutig mehr!

Ich bin ja bestimmt auch kein "Foren-Engel" und hab mir schon so'n paar Ermahnungen eingefangen,
aber meine Frage in dem konkreten Fall daher an die Foren-Moderation hier: Ist das nicht ein Grund, so einem User das vorläufige Schreibrecht hier zu entziehen?!!!

Wenn nicht, bitte ich doch vielmals um Entschuldigung für meinen Irrtum.