
Zitat von
Julian Braun
Das ist übrigens auch so ein Punkt, der mir rechtlich höchst dubios vorkommt. Besuchsverbote anordnen ist das eine (inwieweit das rechtmäßig ist, wird ja erst im Nachgang entschieden). Aber die Bewohner dürfen ja dennoch nicht wirklich am Verlassen gehindert werden, soweit ich das weiß?
Und hier trifft es halt wieder die am stärksten, die am meisten auf Unterstützung von außen angewiesen sind. Das heißt doch wohl, wenn ein Bewohner darauf besteht, kann er das Heim verlassen (z. B. für einen Spaziergang), dort fleißig Viren aufsammeln, und zurück ins Heim (wirklich Quarantäne kann ich mir nicht vorstellen, wie man das Hinbringen will). Aber wer darauf angewiesen ist, dass ihn jemand holt und im Rollstuhl spazieren schiebt, hat Pech gehabt. Obwohl prinzipiell ja das Heim ihn vor die Tür fahren könnte, wo er dann vom Lebenspartner in Empfang genommen wird. So zumindest bei uns hier die Situation.
Oder nochmal vereinfacht: Weiß jemand, wie die genaue Rechtslage bezüglich des Verlassens von Einrichtungen durch Heimbewohner ist? In den Verordnungen lese ich immer nur von Besuchen, aber nicht, wie es um die Bewohner bestellt ist, die von sich aus z. B. Einkaufen oder Spazieren wollen. Ich weiß nur, dass es hier bei uns konkret unterbunden ist (obgleich eben auch anscheinend Ausnahmen passieren).