
Zitat von
Stixandmore
Frage: Ist die Regelung in D-land nicht so, daß nur zwei Personen der selben Lebensgemeinschaft/Wohnung zusammen außerhalb der Wohnung sein dürfen? Und das wäre, ja dann im Speisesaal nicht erfüllt!?
Ist je nach Bundesland anders geregelt. In NRW darfst du zu zweit z.B. spazieren gehen, auch wenn du nicht im selben Haushalt wohnst. Aus dem selben Haushalt dürfen es mehr Leute sein. Aus meiner Nachbarschaft ein Beispiel, da wohnen Oma, Opa, Mama, Papa und 3 Kinder in einem sogenannten Mehrgenerationenwohnhaus. Die dürften z.B. in NRW zusammen draußen spazieren gehen.
In Alten- bzw. Pflegeheimen weiß ich nicht, wie es da geregelt ist, ob es für die eie besondere Regelung gibt.
Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!