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Gerade das war doch nicht die Frage. Ganz davon abgesehen, dass deine Aussage einer Schlägerei aus dem Weg zu gehen sehr banal ist....
Manchmal gebe ich eben Antworten, auch wenn die grad nicht direkt gefragt sind. Manchmal muss jemand auch etwas hoeren, das er vielleicht nicht hoeren will. Hin und wieder gibt es eine Schnittmenge aus den beiden Bereichen. So banal ist das.

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Gerade wenn du selbst SV lernst oder lehrst kannst du jemandem doch nicht vorhalten ein zu großes Ego zu haben weil er das auch lernen will und unbekannte Situationen pauschal als eigentliches Machogehabe abzuwerten...
Fuers Protokoll: nichts, was ich lehre, bezeichne ich oder irgendwer sonst als SV. Nichts, was ich lerne, bezeichne ich als SV. Meine Meinung zu SV gruendet sich auf meine Kontakte zu Leuten aus SV-Stilen, Tuerstehern, Polizisten usw., die mit mir trainiert haben, auf Situationen in denen ich war, und auf Situationen in denen meine Teamkollegen waren, und was ich ueber die Jahre so zu dem Thema gelesen und diskutiert habe. Die Situation ist Dir aktuell so unbekannt wie mir, wenn sie auf Dich anders wirkt als auf mich steht es Dir ebenso frei wie mir, eine entsprechende Einschaetzung zu schreiben.

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Und nur am Rande: Sich gegen verbale Belästigungen wehren zählt auch zur SV und kann auch Notwehr sein.
Verbale Belaestigungen mit einem Grappling-Match zu beantworten wird meines Wissens juristisch bestenfalls als Notwehrueberschreitung eingestuft, weil das das Kriterium "das mildeste zur Verfuegung stehende Mittel" bestenfalls in Ausnahmefaellen erfuellt. Deine obige Aussage, in Deutschland werde in der Regel fuer den Abwehrenden in einer Notwehrsituation entschieden ist im Uebrigen ebenfalls banal, weil eben das Gericht entscheidet, ob eine Notwehrsituation vorlag, und dann das Gesetz darauf anwendet, sodass das gewissermassen eine selbsterfuellende Prophezeihung ist.

Period.