Manchmal gebe ich eben Antworten, auch wenn die grad nicht direkt gefragt sind. Manchmal muss jemand auch etwas hoeren, das er vielleicht nicht hoeren will. Hin und wieder gibt es eine Schnittmenge aus den beiden Bereichen. So banal ist das.
Fuers Protokoll: nichts, was ich lehre, bezeichne ich oder irgendwer sonst als SV. Nichts, was ich lerne, bezeichne ich als SV. Meine Meinung zu SV gruendet sich auf meine Kontakte zu Leuten aus SV-Stilen, Tuerstehern, Polizisten usw., die mit mir trainiert haben, auf Situationen in denen ich war, und auf Situationen in denen meine Teamkollegen waren, und was ich ueber die Jahre so zu dem Thema gelesen und diskutiert habe. Die Situation ist Dir aktuell so unbekannt wie mir, wenn sie auf Dich anders wirkt als auf mich steht es Dir ebenso frei wie mir, eine entsprechende Einschaetzung zu schreiben.
Verbale Belaestigungen mit einem Grappling-Match zu beantworten wird meines Wissens juristisch bestenfalls als Notwehrueberschreitung eingestuft, weil das das Kriterium "das mildeste zur Verfuegung stehende Mittel" bestenfalls in Ausnahmefaellen erfuellt. Deine obige Aussage, in Deutschland werde in der Regel fuer den Abwehrenden in einer Notwehrsituation entschieden ist im Uebrigen ebenfalls banal, weil eben das Gericht entscheidet, ob eine Notwehrsituation vorlag, und dann das Gesetz darauf anwendet, sodass das gewissermassen eine selbsterfuellende Prophezeihung ist.
Period.






Mit Zitat antworten