
Zitat von
Kensei
@Pansapiens
Zu Rechtstaatlichkeit gehört aber auch, Abstand von Vorverurteilungen zu nehmen, gelle?
Wir waren alle nicht dabei.
Du meinst so was?:

Zitat von
Kensei
sollte man nicht vergessen, wer in dem Clip die Guten und wer die Bösen sind.
Offensichtlich hast Du eine klare Vorstellung davon, wer in dem Clip die Guten und die Bösen sind.
In unserer Rechtsordnung wird allerdings nicht zwischen guten und bösen Menschen, sondern zwischen unrechten und rechten Handlungen.
Der Kontrolleur war berechtigt, den mutmaßlichen Schwarzfahrer nach § 127 StPO festzuhalten aber muss dabei das Prinzip der Verhältnismäßigkeit berücksichtigen:
Bei einer Jedermannsrecht-Festnahme gilt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Begeht er eine verhältnismäßig geringe Tat, so darf er keine erhebliche Verletzung davon tragen. Das Festnamerecht nach § 127 StPO darf also nicht mit allen Mitteln durchgesetzt werden.
der Festgenommene hat zunächst kein Notwehrrecht, aber sobald der Festnehmende die Verhältnismäßigkeit überschreitet, darf sich der Festgenomme oder Umstehende natürlich gegen den nun unrechtmäßigen Angriff wehren.
In so einer Situation kann man nicht auf das Gerichtsurteil warten, sondern muss sich vor Ort aufgrund der Einschätzung der Lage entscheiden.
Offensichtlich scheinst Du das Vorgehen des Kontrolleurs als angemessen zu betrachten, vielleicht auch, weil Du meinst, er wüsste instinktiv, wie fest er zuziehen darf, und führst Björn als Referenz an:

Zitat von
Kensei
Wenn der Griff fest gewesen wäre, hätte es den Typen wie von Björn beschrieben in Sekunden entschärft. Hat's ja aber nicht. Ergo wusste der Kontrolleur wohl instinktiv, wie fest er ziehen musste um den nicht wirklich abzuwürgen.
Björn hat weiter vorne allerdings dem Würgenden jegliche Kompetenz, die Folgen seiner Handlungen abzuschätzen, abgesprochen:

Zitat von
Björn Friedrich
Also das Video ist schon krass, vor allem der Kommentar, der kriegt noch Luft der Mund ist ja offen......da sieht man das der Ausführende überhaupt keine Ahnung von dem hat was er da tut, nämlich die Blutzufuhr zum Kopf zu unterbrechen, indem er dem Opfer die Halsschlagadern zudrückt.......
Ich sehe das ähnlich wie Björn und es wäre nicht der erste Fall, auch nicht in Deutschland, wo der Festgenommene nicht nach ein paar Sekunden einschlief und trotzdem aufgrund der Festnahme verstirbt.