Also Polizisten schlagen in der Gruppe schon weit bevor a) passieren könnte, vielleicht nicht passieren würde zu und das straffrei. Bei dir denke ich würdest du verurteilt werden, selbst wenn du bei e) reagierst. Sie würden zum Beispiel sagen, dass du nach dem Faustschlag auch einfach weggehen und anzeige hättest erstatten können. Sie würden sagen das zurückschlagen diente nicht mehr der Abwehr, bzw. du müsstest beweisen das dein Schlag danach unbedingt notwendig war um dich danach weiter zu verteidigen. Das ist Praxis. Theoretisch ist es ganz anders, in der Praxis jedoch würde der Staatsanwalt gegen dich vorgehen, sobald der andere auch nur eine Rötung hätte. Die Beweispflicht liegt bei dir.