@Aleph
Nö, aber an deren Auftreten auf einer Demo oder allgemein in der Öffentlichkeit z.B.?
@Pansapiens
Schmollst du deswegen immer noch?!?
Ich schrieb außerdem nicht "noch nie", sondern zu den Themen die wir diskutiert hatten nicht...![]()
@Aleph
Nö, aber an deren Auftreten auf einer Demo oder allgemein in der Öffentlichkeit z.B.?
@Pansapiens
Schmollst du deswegen immer noch?!?
Ich schrieb außerdem nicht "noch nie", sondern zu den Themen die wir diskutiert hatten nicht...![]()
Also wer Vielfalt mag, hat da gestern einiges geboten bekommen:
https://www.youtube.com/watch?time_c...ature=emb_logo
War das vor oder nachdem die Nasebohrend bei Nohands standen?
Und wieder hast Du das Grundgesetz nicht verstanden!
Keine Anmeldepflicht für Spontanversammlung
Das Bundesverfassungsgericht folgte zunächst den Ausführungen des Beschwerdeführers, wonach eine Spontanversammlung nicht angemeldet werden müsse. Eine solche Versammlung entwickle sich aus einem momentanen Anlass ungeplant und ohne Veranstalter. Eine Anmeldung sei in diesem Fall aus tatsächlichen Gründen unmöglich. Das Beharren auf die Anmeldepflicht würde zur generellen Unzulässigkeit von Spontanversammlungen führen, was mit dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) unvereinbar wäre. Die vom Beschwerdeführer organisierte Protestaktion sei aber keine solche Spontanversammlung gewesen, sondern allenfalls eine Eilversammlung.https://www.kostenlose-urteile.de/BV....news24529.htmEine Eilversammlung sei im Unterschied zu einer Spontanversammlung zwar geplant und habe einen Veranstalter, so das Bundesverfassungsgericht, jedoch könne sie ohne Gefährdung des Demonstrationszwecks nicht unter Einhaltung der Anmeldefrist angemeldet werden. Das Beharren auf die Anmeldefrist würde zur generellen Unzulässigkeit von Spontanversammlungen führen, was mit dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) unvereinbar wäre. Daher sei die Frist zu verkürzen. Eine Eilversammlung sei anzumelden, sobald die Möglichkeit dazu bestehe. Dies werde regelmäßig mit dem Entschluss, eine Versammlung zu veranstalten, spätestens mit dessen Bekanntgabe der Fall sein. Eine Bestrafung allein aufgrund der Versäumung der 48-Stunden-Frist sei nicht möglich, jedoch wegen der versäumten Anmeldung, soweit die Möglichkeit der Anmeldung bestand.
Zugegeben, es ist ein Katz und Maus-Spiel gewesen, aber was ich besonders bezeichnend fand ist, dass die Polizei die Anwesenden immer weiter zusammen gedrängt hat und diese so den Mindestabstand nicht einhalten konnten. Übrigens etwas, was auch das OVG in seinem Beschluss zum Thema Auflösung von Veranstaltungen angemerkt hat, wenn ich mich recht entsinne.
Die Leute dort haben eine Spontanversammlung kund getan, haben sich an die Abstandsregeln gehalten und wurden dann zusammen gedrängt und war da nicht mal was mit Mindestabständen und Infektionsschutz?
Hinterher hat die Polizei wohl auch selber gemerkt, dass sie sich auf dünnem Eis bewegt hat, sieht man am Ende ganz gut.
Gruß
Alef
P.S. Das eine Mädel war wirklich etwas strange!![]()
„Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.“
Hallo @Nohands, danke für dieACHTUNG, Info !
Steht aber wirklich nichts neues drin.
Aber du warst an der Siegessäule bei "Querdenker 711"? Ist das Video hier korrekt mit der Ansprache mit deren Sprecher ?
Also Bundestag und Bundesrat sollen abgeschafft werden mittels einer Verfassungsgebende Versammlung ?
Wann und wo findet diese Versammlung statt und kann ich auch hingehen?
By the way, ich dachte es geht um Viren?
@Barbecue,
dann bist du ja bestens informiert.
Ja, ich war dort.
Es sind erstmal aufgestellte Vorderungen.
Gruß
Nohands
.
„Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.“
Wir haben also keine gültige Verfassung, aha.
Und wer da noch alles so ein Forum hatte...
"...Berufsverbot und Vorstrafe wegen Kapitalanlagebetrug
Im Mai 1996 wurde Niemeyer vom Landgericht Köln wegen Betruges in 46 Fällen verurteilt. Die Richter erteilten ihm fünf Jahre lang Berufsverbot als Finanzberater. Seinerzeit hatte Niemeyer versucht, sich durch Flucht in die Türkei dem Prozess und seiner sich abzeichnenden Verurteilung zu entziehen. Er wurde auf dem Flughafen Antalya festgenommen, wo er sich in Begleitung seiner damaligen Freundin Sahra Wagenknecht befand. Gemäß der Kölner Oberstaatsanwältin Regine Appenrodt ist Niemeyer vorbestraft, weil er wegen Kapitalanlagebetrugs zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt wurde..."
https://de.wikipedia.org/wiki/Ralph_...alanlagebetrug
Bin schwer begeistert. Bestimmt alles lupenreine Demokraten.
Die Argumentation nach Eil- oder Spontanversammlung ist ein Witz, gell? Weißte selber...
Geändert von Kensei (30-08-2020 um 12:50 Uhr)
Warst du vor Ort? Woher nimmst du die Aussage was die Polizei angeblich gemacht oder nicht gemacht hätte? Sind letztlich alles nur Unterstellungen deinerseits.
Und Eil- oder Spontandemos legitim abzuhalten, wenn eine Großkundgebung zu eben demselben Thema angekündigt ist, kann nur ein schlechter Witz sein.
DAS wäre juristisch dünnes Eis, da irgendwas durchbekommen zu wollen.
Meiner Einschätzung nach legitimes Auflösen der Veranstaltung. Ich kann da nichts diskussionwürdiges erkennen.
der diskussionsverlauf über die demonstration und die reaktion der einzelnen diskutanten zeigt ein eindeutiges bild, welches ich mir immer gedacht habe, aber gehofft habe, das es nicht zu trifft.
"Ich habe alle diese Degen selbst geschmiedet und übe täglich acht Stunden mit ihnen, um einen Piraten töten zu können." "Du brauchst dringend ein Mädchen mein Freund!" (Fluch der Karibik)
Hi,
Ich weiß es ist ein Fehler, aber ich versuche es trotzdem, kleinere Fehler vorbehalten!
Was der Sprecher dort sagt bezieht sich auf Artikel 146 GG:
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_146.htmlArt 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Dieser Artikel ist ein herrlich kompliziertes Thema, denn so wie der Prozess der Wiedervereinigung ablief (Königsweg), hat er dazu geführt, dass wir einerseits eine Verfassung in Form des Grundgesetzes haben, welches hier auf die neuen Bundesländer ausgeweitet wurde, aber dann wiederum auch nicht, weil es keine Abstimmung über eine neue Verfassung gab. Deshalb ist dieser Artikel, wenn auch in geänderter Form, in seinem Wesen immer noch enthalten!
Der alte Artikel 146 GG lautete übrigens:
https://lexetius.com/GG/146,2Artikel 146. Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Damit schließe ich mich aber nicht dem an, was einzelne Leute da heraus fabulieren wollen (Reichsbürger z.B.), denn die legen das ganze Thema nämlich wiederum komplett falsch aus!
Das Grundgesetz verliert erst seine Gültigkeit, wenn es durch die neue Verfassung abgelöst wird, der Umkehrschluss ist also, dass es bis zu diesem Zeitpunkt seine Gültigkeit behält und somit gültig ist. Es enthält nebenbei auch alle wichtigen Punkte einer Verfassung, siehe z.B. die Grundrechte.
So, erstmal keine Lust mehr noch mehr dazu zu schreiben!
Gruß
Alef
Geändert von Alephthau (30-08-2020 um 14:11 Uhr)
Der komplette Ablauf, von Beginn an, ist recht gut per Videos dokumentiert und man sieht auch sehr gut, auch schon im Reitschuster-Video, wie die Teilnehmer zusammen gedrängt werden:
https://www.youtube.com/watch?v=BZkxPBs2dgE
Es wurden verschiedene Spontanversammlungen während des Verlaufes der Maßnahme gestartet, zu verschiedenen Themen dieser Maßnahmen!(Wie gesagt, Katz und Mausspiel)
Woher nimmst Du deine Kenntnis, dass die Veranstaltung, eigentlich ja auch erst das Camp, legitim aufgelöst wurde? Aus deiner gleichen rechtssicheren Annahme, dass das Verbot rechtlich in Ordnung war?
Das hat wie gesagt nichts damit zu tun, ob man jetzt alles teilt was so manche von sich geben, aber blende einfach mal die "Coronaleugner" aus und stelle dir vor es sei eine Veranstaltung gegen rechte Gewalt/Polizeigewalt/rechte tendenzen in der Polizei etc und dann schau wie Du die Szenen bewertest!
Ob die Auflösung(en) rechtmäßig waren, wird letztlich wohl das Gericht entscheiden müssen.
Gruß
Alef
Geändert von Alephthau (30-08-2020 um 14:13 Uhr)
Hi,
Reicht dir diese Aussage von Michael Ballweg als Abgrenzung?:
https://youtu.be/bGNhg1E-iIc?t=1698
Da wird auch noch die Frage aufgeworfen, wieso denn nur 3 (DREI) Polizisten zum Schutz des Reichstags abgestellt waren?
https://www.youtube.com/watch?v=CRjI2GX3W4s
Wo waren die anderen Beamten?
Gruß
Alef
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