
Zitat von
marq
eine erhöhte unfallgefahr und die verletzung der fürsorgepflicht . durch die dunkelheit und durch die witterung bedingte rutschgefahr wird das unfallgefahr merklich erhöht.
mach man eine art von bewegungsgymnastik mit kampfsportelementen ist es eeine andere sache.
Aber gerade deshalb sollte man doch lernen mit diesen Umständen umzugehen?! Und nein Gymnastik ist was anderes. Ich trainiere eh lieber draußen und hab das auch schon bei Wind und Wetter gemacht. Ausnahmen sind nur Zustände, die direkt die Gesundheit bedrohen, also Gewitter oder sowas.
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