
Zitat von
Inryoku
Wenn man die neue Coronaschutzverordnung von NRW liest, darf man Individualsport alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hauahalts nur im Freien ausüben.
D.h., man dar nicht mal alleine zu Hause im eigenen Fitnessraum trainieren, geschweige denn im eigenen Dojo alleine, mit seiner Lebensgefährtin oder jemand anderem mit dem man zusammen lebt.
https://www.land.nrw/sites/default/f...tober_2020.pdf
hier steht: § 9 Sport (1) Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportan-lagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist bis zum 30. Novem-ber 2020 unzulässig. Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließ-lich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen.
damit darfst du zu Hause zu 2. trainieren, oder mit der Familie, du darfst auch zu nem Bekannten fahren und in dessen Wohnung trainieren etc.
Noli turbare circulos meos