Es scheint sich langsam aber sicher auch bei der Politik die Erkenntnis durchzusetzen, dass die Kampfsport-Szene ein Sammelbecken für radikale Extremisten jeglicher Richtung ist.
Dabei ist zweitrangig, ob es sich um extreme Rechte, Linke oder Anhänger bestimmter religiöser Ansichten handelt. Diese Leute rüsten dort auf und erlernen ihr "Handwerk" - wie man möglichst effektiv anderen Menschen Schmerzen zufügt, diese verletzt oder gar tötet.
Bisher hat man ja eher den Bock zum Gärtner gemacht, indem man labile Jugendliche in entsprechende Gyms schickte. Glücklicherweise scheint man langsam aufzuwachen und das Problem zu verstehen.
Es ist wohl angedacht, mit Lizenzen etc. dem Wildwuchs Einhalt zu gebieten.
Aus meiner Sicht ist es zwingend notwendig, dass für Betreiber, Trainer und Schüler einwandfreie Führungszeugnisse verpflichtend werden.
Wer jemanden ohne einwandfreies Führungszeugnis trainiert, muss als Mittäter bestraft werden, wenn dieser "Schüler" Gewalttaten verübt. Die Leute müssen in eine echte Haftung genommen werden.
Auf eine Art Selbstregulierung braucht man da nicht zu hoffen, hier helfen nur klare Vorgaben.
https://www.n-tv.de/politik/Rechtsex...e22108298.html
Wenn man sich heute bestimmte "Größen" der Kampfsportszene anschaut, kann man ja nur den Kopf schütteln. Leute wie Sobotta hatten ja in der Vergangenheit kein Problem mit rechtsextremen Gewalttätern,
diese können offen ihre menschenverachtenden Symbole zur Schau stellen. Sind doch alles super Kumpels.
https://twitter.com/runtervdmatte/st...938048?lang=de
Die immer gleichen faulen Ausreden "Solange die sich im Training gut benehmen, sind die auch willkommen" oder "Wir sind unpolitisch" sind nichts weiter als Ausdruck der Toleranz/Sympathie diesen Leuten gegenüber.
Hier hilft aus meiner Sicht nur echte Haftung.
Wer einen Gewalttäter trainiert, muss im E-Fall mit in den Knast. Als Mittäter. Nur das lichtet die Reihen.
Im übrigen würde ich mal vermuten, dass du wahrscheinlich jedes 2. Gym grundsätzlich zumachen kannst, wenn für Betreiber und Trainer die gleichen Auflagen aus einem Führungszeugnis gelten.