der vergleich mit den aussagen zum thema hinkt aber etwas, finde ich.
kann sich der kampfsport-nazi-gewalttäter-im-gym nun auf die unschuld seiner fäuste berufen, wenn er lernt, sie anzuwenden? ist der schütze ohne schuld, wenn er mit der unschuldigen waffe schießen lernt, um damit andere erschießen zu können?
i.d.r. braucht man für ne schusswaffe auch so etwas, wie ne erlaubnis und die hat auch was mit führungszeugnissen (o.ä.) zu tun...
nur mal so und ohne damit kelte das wort reden zu wollen.![]()





