Weiß man nicht, man weiß aber auch nicht ob man überhaupt welche bekommt. Wie auch immer, die Abwägung sollte jeder Erwachsene für sich selbst tätigen können.
Weiß man nicht, man weiß aber auch nicht ob man überhaupt welche bekommt. Wie auch immer, die Abwägung sollte jeder Erwachsene für sich selbst tätigen können.
Das Bundesverwaltungsgericht hat sich bereits in einem Urteil vom 14. Juli 1959 – I C 170.56 – mit der Frage der Vereinbarkeit des Impfgesetzes vom 8. April 1874 mit dem Grundgesetz auseinandergesetzt.
Für Menschen in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen gilt seit 1. März 2020 eine Impfpflicht gegen Masern.
Wurde darüber genauso diskutiert wie jetzt?
Natürlich nicht, betraf ja nur "die anderen".
Eben, weißte beim Impfstoff auch nicht.
Bei Corona sind die Spätfolgen bzw. Langzeitfolgen aber in hohem Ausmaß schon jetzt nachweisbar.
Darf ja auch jeder.
Er muss dann halt mit Einschränkungen leben.
Es kann auch in vielen anderen Bereichen nicht jeder alles machen.
Für Kinder und Personen in kritischen Einrichtungen wurde das so entschieden. Bei Kindern wohl weil sie die Entscheidung noch nicht selbst treffen können und dann die wissenschaftliche Lehrmeinung herangezogen wird. Das heißt aber nicht das man diese ethische Grundsatzfrage für die komplette mündige Bevölkerung in allen Fällen genauso treffen muss.Für Menschen in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen gilt seit 1. März 2020 eine Impfpflicht gegen Masern.
Nein, denn das würde bedeuten, diese ethische Grundfrage schon vorweg zu beantworten, nämlich mit "Ja, wir behandeln medizinisch-verbesserte Menschen anders als den normal geborenen Menschen. Letzterer muss sich eben so lange diskriminieren lassen, bis er die Behandlung (in diesem Fall Impfung) durchführen lässt"Er muss dann halt mit Einschränkungen leben.
Meiner Meinung nach geht das nicht. Entweder es gäbe einen über allem stehenden Grund für die Impfung, dann müsste es die Impfpflicht geben, oder den gibt es nicht und dann darf es auch keine Diskriminierung/Ungleichbehandlung geben. Eben weil die Grund-, Freiheits- und Teilhaberechte grundsätzlich für jeden Menschen gelten sollten, ohne das er vorher irgendwie behandelt wurde.
Eben.
Und was dazu kommt: Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich das Virus abfasse? Wie groß ist dann nochmal die Wahrscheinlichkeit für Spätfolgen?
Wenn ich die Impfung bekomme hab ich da schonmal 100 %. Und über die Wahrscheinlich von Impfkomplikationen weiß ich auch nichts.
Da gibt es doch genügend Berichte, z.B.:
https://www.dw.com/de/gro%C3%9Fteil-...gen/a-56168962
Gegenfrage:
Woher weiß man denn, was die Langzeitfolgen beim Impfstoff sind?
Ohne Lockdowns, die wir uns kaum über Jahre leisten können, würde ich schätzen, dass die über die nächsten zwei/drei Jahre auf die 100% zugeht.
Spätestestens ab 2022, wenn das "normale Leben" dann mal irgendwann wieder Einzug halten soll, wird jeder über kurz oder lang mit dem Corona-Virus in Berührung gekommen sein, der nicht zuhause in Selbstisolation lebt. Zumal ja auch Geimpfte das Virus weiter übertragen wie es aussieht.
Okay, dann haben wir eine unterschiedliche Auffassung, was wir unter Langzeitfolgen verstehen. Ein halbes Jahr ist nicht wirklich viel. Nimm mal als Beispiel Amalgan als Zahnfüllung. Früher Gang und Gebe und viele Leute hatten dann nach 10 Jahren + erst die Kopfschmerzen davon, weil es sich erst ansammeln musste. Deswegen war ich neugierig.
Ich weiß beides nicht. Aber weil es sich so anhörte, das eins so bekannt ist und das andere überhaupt nicht, wollte ich halt wissen woher. Und wie oben gesagt, halbes Jahr ist nicht unbedingt das, was ich unter Langzeitfolgen verstehe.
Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!
Also wenn ich nach einem Jahr immer noch Muskelschmerzen und Atemnot habe, dann ist das für mich eine Langzeitfolge und ein bisschen was anderes als bei einer Grippe.
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