Ich würde meinen, bei ist das zumindest verfassungsmäßig zwingend geboten.
Und, ja, das Grundgesetz kann abgeändert werden. Aber auch wieder nur in einem (repräsentativ-)demokratischen Prozess. Zweidrittelmehrheit, nicht wahr?
Das ist dann schon "ä größer' Sach'".
Eigentlich ganz gut so. Denn was die Bevölkerung angeht ... der traue ich nicht (mehr) allzuviel Demokratietreue und Willen zu.