Zitat Zitat von amasbaal Beitrag anzeigen
wie hätte es denn sonst gemeint sein sollen?
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Klang nach Vergeltung, unabhägig von der Nothilfesituation. Als emotionale spontane Raktion verständlich, als Prinzip im Rechtsstat
nicht angemessen (aber von verschiedenen, auch im thread genannten Gruppen und Individuen als legitim angesehen). Aber du hast es ja geklärt.