Zitat Zitat von marq Beitrag anzeigen
bei solchen verträgen wie sie fittnessstudios und kampfsportstudios haben, bedeutet es nun mal : wenn der anbieter keine leistung zur verfügung stellt, dann muss auch nichts gezahlt werden.

man muss genau überlegen, wem man seine beiträge einfach überläßt.
Naja, nicht so einfach: in den meisten AGBs sind "behördliche Auflagen" und "Höhere Gewalt" (Pandemie) ja extra erwähnt. Das wäre auch der Weg der Klageerwiderung, denke ich.