Anstatt einem Fachanwalt für Steuerrecht auf den Leim zu gehen, könnte man sich auch anschauen, was Verfassungsrechtler zu dem Thema sagen.
Bei Kubicki würde mich eher interessieren, wie er es hinkriegt, neben seinem Mandat und seiner Tätigkeit als Bundestagsvize eine Anwaltskanzlei zu führen.
Vielleicht könntest du dich da mal schlau machen?
er behauptet, dass es bei Unterschreitung des Schwellenwertes von 35 eine gesetzliche Pflicht zur Aufhebung der Grundrechtsbeschränkungen gäbe.
Das kann ich so ohne Weiteres dem Infektionsschutzgesetz §28a, in dem dieser Schwellenwert genannt wird, nicht entnehmen:
Bei Überschreitung eines Schwellenwertes von über 35 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sind breit angelegte Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die eine schnelle Abschwächung des Infektionsgeschehens erwarten lassen. Unterhalb eines Schwellenwertes von 35 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen kommen insbesondere Schutzmaßnahmen in Betracht, die die Kontrolle des Infektionsgeschehens unterstützen.
[...]
Nach Unterschreitung eines in den Sätzen 5 und 6 genannten Schwellenwertes können die in Bezug auf den jeweiligen Schwellenwert genannten Schutzmaßnahmen aufrechterhalten werden, soweit und solange dies zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) erforderlich ist.
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__28a.html
Die bundesregierung plant nun die einführung von von extra ffp2-masken für kinder:
https://www.welt.de/vermischtes/arti...infuehren.html
Zum zweck des infektionsschuzes.
Welche Schutzmaßnahmen sind zur „Verbreitungsverhinderung“ denn angemessen wenn die Inzidenz z.B. bei 0 liegt?
Davon ab, dass die starren (und dazu willkürlichen) Inzidenzen im Gesetz ja verfassungsrechtlich nach wie vor stark umstritten sind - aktuell erleben wir ja das selbst die unsinnigsten Maßnahmen trotz einstelliger Inzidenz bundesweit beibehalten werden - nur weil wegen könnte ja...
Hr. Spahn erzählte noch was von deutlichen Lockerungen bei unter 20 - davon ist herzlich wenig zu merken. Die Politik hat sich inzwischen selbst meilenweit von der eh sehr dünnen Rechtsgrundlage entfernt - aktuell Beschränkungen mit Verweis auf den kommenden Herbst begründen. Ja ne ist klar, da war doch noch mal was mit angemessen, verhältnismäßig und so?
Aber wer bereits im letzten Jahr darauf hingewiesen, dass wir Gefahr laufen hier einen Dauerzustand zu bekommen der war ja nur ein Schwarzmaler.
Mit den heutigen „Maßstäben“ würde das bedeuten, dass die Politik die Maßnahmen dauerhaft aufrecht erhält - die nächste Mutante bei der die Impfung nicht so gut wirkt steht schon vor der Haustür.
"It's not the size of the dog in the fight, it's the size of the fight in the dog." M. Twain
"Whoever said one person can’t change the world never ate an undercooked bat..."
wenn außerhalb von Deutschland eine Variante grassierte, gegen die die Impfung wirkungslos ist, wären z.B. Einreiserestriktionen angemessen.
Mein Punkt war allerdings, dass in dem Gesetz nicht drin steht, was unter 35 konkret aufgehoben werden muss, sondern nur eine ziemlich weit auslegbare Formulierung.
Prof. dr. lauterbach warnt vor weiteren spielen in england:
https://www.berliner-kurier.de/fussb...tbar-li.166247
Dr Köhnlein scheint weiterhin unbelehrbar:
In einem früheren interview hatte er nach meiner erinnerung sogar mal geäußert, man könne bei einer coronaerkrankung heiße zitrone mit honig geben.
Auch die wahl seiner jeweiligen interviewpartner lässt m.e. tief blicken.
Und damit gibst Du Dir selbst die Antwort - derartige wachsweiche Formulierungen reichen nicht aus um (Grund-)Rechte pauschal und dauerhaft einzuschränken.
Das hatten die Gerichte der Politik ja bereits im Frühjahr 2020 aufgezeigt, weshalb man überhaupt erst dieses krude Konstrukt von eingeschobenen Paragraphen aus dem Boden gestampft hat.
Aber wenn die Gerichte schon verlauten lassen, dass über die Anträge dann erst in 1-1,5 Jahren entschieden wird - da hat Hr. Spahn dann erstmal noch genug Zeit (Übung hat er ja schon von der Sterbehilfe)...
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