Zitat Zitat von ThomasL Beitrag anzeigen
Ein stinknormales, feststehendes Messer ist z.B. eine hocheffektive Waffe mit der du immer noch frei herumlaufen darfst
Das ist ja so nicht ganz richtig, denn frei herumlaufen darfst du damit nur, sofern die betreffenden Messer nicht als Waffe eingestuft sind.
Alle Messer, die aufgrund ihrer Bauart als Hieb- und Stichwaffe eingestuft sind, egal wie lang die sind, darfst du eben nicht frei herumtragen, sondern nur in einem verschlossenen Behältnis.
In einer Verteidigungssituation dürfte es schwer fallen, das Messer erst mal aus diesem, z.B. aus dem Rucksack, heraus zu kramen.
Vom Notwehrrecht kann es natürlich unter Umständen trotzdem gedeckt sein, wenn du dich damit verteidigst, auch wenn du es im Grunde nicht mit dir herumtragen durftest, da du ja alle notwendigen Mittel zur Verteidigung deines Lebens einsetzen darfst (was fälschlicherweise immer als "Verhältnismäßigkeit der Mittel" bezeichnet wird).
Wegen einem Verstoß gegen das Waffengesetz belangt zu werden, ist natürlich besser, als schwer verletzt oder tot zu sein.