Hallo, ich bins noch mal,Zitat von Zeroboy
wie ich schon beim ersten mal gesagt habe, finde ich die Behandlung eines Fragestellers hier im Forum nicht gerade objektiv.
Es hat eine Menge Antworten gegeben, aber keiner von Euch kennt sich doch wirklich aus.
Deshalb habe ich mir mal die Mühe gemacht beim Ordnungsamt nachzufragen.
Zum Ersten mal das Thema Waffen:
§1 Waffengesetz 2003
(2) Waffen sind
1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände
und
2. tragbare Gegenstände,
a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder
Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen,
insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer
Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die
Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder
herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.
(3) Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt,
besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt,
bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.
Dann zum Führen auf öffentlicher Veranstaltung:
Eine Öffentliche Veranstaltung ist jede Veranstaltung bei der es sich um ein planmäßig zeitlich eingegrenztes, aus dem Alltag heraus gehobenes Ereignis handelt, zu welchem Jedermann Zutritt hat, somit der Besucherkreis nicht eingeschränkt ist.
Laut Ordnungsamt muss JEDER der irgenteine der genannten Waffen führen will eine Ausnahmegenehigung haben!!!!
Sicherheitsdienste die gewerblich arbeiten verstossen sonst gegen die Bewachungsverordnung und das Waffengesetz!!!!
Die Sicherheitsleute verstossen gegen das Waffengesetz!!!!
Ich hoffe das bringt einige von Euch mal zum Nachdenken
Mit freundlichen Grüssen
Kalim
PS wenn Ihr es meint bin ich natürlich auch ein Klugscheisser




