Zitat Zitat von Kalim
Laut Ordnungsamt muss JEDER der irgenteine der genannten Waffen führen will eine Ausnahmegenehigung haben!!!!
Sicherheitsdienste die gewerblich arbeiten verstossen sonst gegen die Bewachungsverordnung und das Waffengesetz!!!!
Hy Kalim,

wie sieht es dann in der Praxis aus bzw. wie müßte es aussehen ? Werden diese Ausnahmegenehmigungen vom Ordnungsamt erteilt, in welcher Form geschieht das (Antragstellung und Genehmigung) ??? Gibt es auch Universalausnahmegenehmigungen oder muß das Tragen für jede einzelne Veranstaltung separat beantragt werden ??

Gruß Micha