
Zitat von
MGuzzi
Ähm, Polizeigesetze sind nun mal Ländersache, und z.B. in Berlin dürfen Polizisten in ihrer Freizeit keine Waffen tragen.
Bundespolizeibehörden können eigene Regeln erlassen.
Richtig gut kennst du dich da wohl selbst nicht aus.
Lies den Kontext nochmal und versuche zu verstehen.
Da ich keinen Plan habe, was du mit Sheriff spielen oder sonstigen Aufträgen meinst oder was die Polizei damit zu tu haben sollte, verweise ich dich auf den § 19 WaffG. Über solche Leute reden wir hier die ganze Zeit. Und wenn ein Polizist oder anderer Berufswaffenträger auf Grund seines Jobs unter diesen § fällt, dann darf er auch seine Dienstwaffe jederzeit privat führen.
Hat null,null mit den jeweiligen Landespolizeigesetzen zu tun, sondern nur mit einem Bundesgesetz.
Ausnahmen wären, dass die jeweiligen Behörden ihren Beamten das führen auf Grund der in § 19 WaffG genannten Bedingungen erlauben, dies dann abe nur lokal begrenzt ist.
Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!