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Thema: NRW führt Waffenverbotszonen ein.

  1. #76
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    Zitat Zitat von marq Beitrag anzeigen
    lustig was hier so alles diskutiert wird. ich finde ängste sein schweizer taschenmesser nicht mitführen zu dürfen schon lustig. die zone wird doch erst ein problem, wenn man kontrolliert wird und ich glaube, dass die polizei in solchen zonen etwas besseres zu tun hat, als reisendene auf taschenmesser zu kontrollieren.
    Das ist Deine Meinung. Im Übrigen fallen diverse Modelle von Victorinox schon mal a priori unter §42a und unterliegen somit dem Führungsverbot, und ja, es wurden schon Leute dafür belangt (lustigerweise auch Bundeswehrsoldaten auf dem Weg nach Hause, nachdem das ebenfalls von Victorinox produzierte "deutsche Soldatenmesser" ein feststellbares Einhandmesser ist. Die Ausgabe des Soldatenmessers 08 war dagegen in der Schweiz übrigens der Grund für die Aufhebung des Führungsverbotes von Einhandmessern). In der Regelung der Waffenverbotszone fallen dann nochmal mehr Modelle unter das Verbot, im Prinzip alle, die eine feststellbare Klinge haben. Und wie anderenorts gesagt, ich für meinen Teil hatte schon Gepäcksdurchsuchungen im öffentlichen Verkehr - und auf die Kulanz von Beamten verlasse ich mich aus Prinzip nicht.
    Geändert von period (24-12-2021 um 15:19 Uhr)

  2. #77
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    Zitat Zitat von Schnueffler Beitrag anzeigen
    Gut, dass das WaffG ein Bundesgesetz ist und nicht durch die Länder geregelt wird. Aber gut, dass du was dazu gesagt hast.
    Ähm, Polizeigesetze sind nun mal Ländersache, und z.B. in Berlin dürfen Polizisten in ihrer Freizeit keine Waffen tragen.
    Bundespolizeibehörden können eigene Regeln erlassen.
    Richtig gut kennst du dich da wohl selbst nicht aus.
    Geändert von MGuzzi (24-12-2021 um 14:50 Uhr)

  3. #78
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    Zitat Zitat von period Beitrag anzeigen
    Kein Ding. Das mit dem Messer im Handgepäck ist mir auch schon mal passiert,
    Mir nur bei der Besichtigung des Schloss Versailles.
    Da hatte ich zwei Messer im Rucksack, ein Forrester von Victorinox und ein Laguiole.
    Sind natürlich nicht durch sie Kontrolle gekommen, habe aber beides nach dem Besuch zurückbekommen, auch das Victorinox.

  4. #79
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    Zitat Zitat von Katamaus Beitrag anzeigen
    «Eher» ist eine Wahrscheinlichkeitsaussage.
    Mit Wahrscheinlichkeitsaussagen kann man in diesem Zusammenhang wenig anfangen.
    Aber man muss ja was beisteuern, nicht wahr (wenn du mir schon Rechthaberei unterstellst weil ich meine Meinung sage).
    Aber trotzdem frohes Fest!

  5. #80
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    @marq: Siehe mein Beitrag zur letzten Reise. Am Nürnberger Bahnhof gab es mehrfach Aktionen bei denen verschärft kontrolliert wurde (und so wie ich in der Freizeit rumlaufe würde ich erwarten, dass ich da auch schnell mit dabei wäre). Das hat dann weniger mit Angst zu tun als damit, dass ich einfach keinen Bock auf eine hohe Strafe und den Verlust teuren Equipments hätte (mal davon abgesehen, dass mir potentiell weitere, noch schwerwiegender Auswirkungen drohen könnten).

    Die Frage wo schon ein kleines Taschenmesser zu Problemen führen könnte, wurde von Period bereits beantwortet. Mir fällt als weiteres Land noch Irland ein (und vermutlich auch SGP).

    Mein Vater musste sein Schweizer Messer auch mal am Flughafen abgegeben, dass wurde dann in einen Umschlag gesteckt und dem Piloten mitgegeben. Am Zielflughafen hat er es dann wiederbekommen. Waren aber auch andere Zeiten.

    Ein vergessenes Messer hatte ich noch nicht, aber ein paar 9mm Hülsen in der Jackentasche bei der letzten (immer sehr gründlichen) Kontrolle vor dem Abflug nach SGP. Wäre sicher dort nicht gut angekommen.
    Geändert von ThomasL (24-12-2021 um 15:00 Uhr)
    Viele Grüße
    Thomas
    https://www.thiele-judo.de/portal/

    The reality is, you can say ANYTHING you want. You just have to be willing to face the consequences of your choice.

  6. #81
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    am flughafen in rio hat sich eine stewardess meiner erbarmt und hat mein messer, dass ich vergessen hatte ins gepäck zu packen, mit in den flieger genommen. hat sie mir dann während des fluges zurückgegeben.
    aber damals war ich noch jung und schön .

    aus frankfurt haben sie mir mein multitool zugeschickt. das war so regulär an meinem gürtel, dass ich da gar nicht drüber nachgedacht habe .

    meinem sohn habe sie im reichstag sein messer abgenommen, als er da rein wollte. hat er, nachdem die beamten gecheckt hatten, dass es unter kein führverbot fällt und er im reichstag akkreditiert ist, zurückgekriegt.

    aber immer kann mensch nicht auf kulanz hoffen, auch wenn er ein alter weisser mann ist . in berlin blieb meine klinge schon mal bei den herren in damals grün. gab aber auch keine strafe.
    aber damals war ich ein junger weisser mann. wie oben erwähnt, wirkte das auf stewardessen, aber nicht auf beamte. heute ist das wahrscheinlich anders rum - .
    Geändert von big X (24-12-2021 um 15:06 Uhr)

  7. #82
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    Zitat Zitat von MGuzzi Beitrag anzeigen
    Ähm, Polizeigesetze sind nun mal Ländersache, und z.B. in Berlin dürfen Polizisten in ihrer Freizeit keine Waffen tragen.
    Bundespolizeibehörden können eigene Regeln erlassen.
    Richtig gut kennst du dich da wohl selbst nicht aus.
    Lies den Kontext nochmal und versuche zu verstehen.
    Da ich keinen Plan habe, was du mit Sheriff spielen oder sonstigen Aufträgen meinst oder was die Polizei damit zu tu haben sollte, verweise ich dich auf den § 19 WaffG. Über solche Leute reden wir hier die ganze Zeit. Und wenn ein Polizist oder anderer Berufswaffenträger auf Grund seines Jobs unter diesen § fällt, dann darf er auch seine Dienstwaffe jederzeit privat führen.
    Hat null,null mit den jeweiligen Landespolizeigesetzen zu tun, sondern nur mit einem Bundesgesetz.
    Ausnahmen wären, dass die jeweiligen Behörden ihren Beamten das führen auf Grund der in § 19 WaffG genannten Bedingungen erlauben, dies dann abe nur lokal begrenzt ist.
    Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!

  8. #83
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    Zitat Zitat von big X Beitrag anzeigen
    aber immer kann mensch nicht auf kulanz hoffen, auch wenn er ein alter weisser mann ist . in berlin blieb meine klinge schon mal bei den herren in damals grün. gab aber auch keine strafe.
    Soweit ich im Bilde bin, ist ein Verstoss gegen das Führungsverbot in Deutschland in der Regel (!) "nur" eine Ordnungswidrigkeit, die in den meisten Fällen ausser der Einziehung des Messers (das zumindest in bestimmten Fällen zurückgefordert werden kann) ohne grosse rechtliche Konsequenzen bleibt. ABER wenn jemand als Sportschütze, Jäger o.ä. eine WBK hat, kann diese in solchen Fällen auch eingezogen werden.

  9. #84
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    Zitat Zitat von MGuzzi Beitrag anzeigen
    Mir nur bei der Besichtigung des Schloss Versailles.
    Du siehst halt vermutlich erheblich harmloser aus als ich Ein alter Freund hat mal gemeint, mein Gesicht sieht sogar glattrasiert noch aus wie das von einem tschetschenischen Auftragskiller...

    Zitat Zitat von MGuzzi Beitrag anzeigen
    Sind natürlich nicht durch sie Kontrolle gekommen, habe aber beides nach dem Besuch zurückbekommen, auch das Victorinox.
    Wobei letzteres in Frankreich illegal geführt wurde
    Geändert von period (24-12-2021 um 15:23 Uhr)

  10. #85
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    Zitat Zitat von Schnueffler Beitrag anzeigen
    verweise ich dich auf den § 19 WaffG. Über solche Leute reden wir hier die ganze Zeit.
    Nein das tun wir eigentlich nicht, denn du hast zu nächst einmal davon geredet dass du dienstlich etwas darfst, was du privaten nicht darfst, und das ist nun mal ein anderer Zusammenhang.
    Wer dienstlich mit einer mp rumläuft, ist entweder (militär-) Polizist oder beim Zoll, und da gibt es nun mal auch dienstvorschriften.
    Der § 19 WaffG ist davon unabhängig zu sehen, aber fas war nicht aus deinem Beitrag rauszulesen, da ging es eben um den Unterschied dienstlich/privat.

  11. #86
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    Zitat Zitat von marq Beitrag anzeigen
    die zone wird doch erst ein problem, wenn man kontrolliert wird und ich glaube, dass die polizei in solchen zonen etwas besseres zu tun hat, als reisendene auf taschenmesser zu kontrollieren.
    da sind wir einer meinung, nur, was sagt das denn über den sinn der zonen aus, wenn eh nicht richtig kontrolliert wird????

  12. #87
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    Zitat Zitat von MGuzzi Beitrag anzeigen
    Nein das tun wir eigentlich nicht, denn du hast zu nächst einmal davon geredet dass du dienstlich etwas darfst, was du privaten nicht darfst, und das ist nun mal ein anderer Zusammenhang.
    Wer dienstlich mit einer mp rumläuft, ist entweder (militär-) Polizist oder beim Zoll, und da gibt es nun mal auch dienstvorschriften.
    Der § 19 WaffG ist davon unabhängig zu sehen, aber fas war nicht aus deinem Beitrag rauszulesen, da ging es eben um den Unterschied dienstlich/privat.
    Lies einfach ab Beitrag 41 rum nochmal und dann sollte dir ein Licht aufgehen.

    Privat darf ich halt die Waffe führen, wenn Gründe des § 19 WaffG vorliegen.
    Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!

  13. #88
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    Zitat Zitat von amasbaal Beitrag anzeigen
    da sind wir einer meinung, nur, was sagt das denn über den sinn der zonen aus, wenn eh nicht richtig kontrolliert wird????
    es wird in solchen zonen mit sicherheit regelmäßige streifen geben, die dann zufallskontrollen machen und ausländische bürger werden sich über das rassistische vorgehen beschweren.

  14. #89
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    Die hier haben in NRW (Köln) weniger Probleme mit Waffenverbotszonen:

    https://www.bild.de/regional/koeln/k...4352.bild.html

    Wattn das für ne Wumme? Selbstgebaut?

  15. #90
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    Zitat Zitat von Schnueffler Beitrag anzeigen
    .

    Privat darf ich halt die Waffe führen, wenn Gründe des § 19 WaffG vorliegen.
    Das mag ja sein, den Dienstzusammenhang hast du ja selbst hergestellt.
    Und ob du nun deine Dienstwaffe privat führen darfst, ist im § 19 eben nicht geregelt, und ne mp ist doch was anderes als eine Pistole.

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