Ich meinte sowas - also ein "feststehendes" Cuttermesser: https://www.doitgarden.ch/de/p/60277...ey-cutter-199e oder https://kingfisher.scene7.com/is/ima...3562105509_01c
Das sind die Modelle, die ich kenne, die mehrere Einsatzklingen haben, und die müssten tatsächlich legal sein, weil "nicht einhändig feststellbar". Ich habe aber grad bei der Suche gesehen, dass es inzwischen zahlreiche klappbare Modelle gibt, die auch mehrere Einsatzklingen der gleichen Grundform haben.
Ansonsten - zum Einhandmesserverbot in §42a habe ich mich ja schon mehrfach geäussert, es geht mir nicht so recht in den Kopf, warum ein Einhandmesser mit 5 cm Klinge gemeingefährlicher ist als ein Fixed mit 11.9 cm Klinge, oder ein Springmesser mit 8.4 cm Klinge (als Rettungsmesser nach wie vor führbar). Aber ich muss ja nicht alles verstehen.
Link zu meinem Gratis-Ebooks https://archive.org/details/john-fla...protoversion-1 & https://archive.org/details/FlaisSeiStark1_1
Ah, hatte mir kurz via Google "Stanley-Cutter-Messer" angeschaut und habe in erster Linie die "herausschiebbaren" gefunden.
Aber ja, du hast recht, die dürften eigentlich keine Probleme verursachen weil "fixed".
Frage mich gerade wie es wohl mit denen in der "Waffenverbotszone" aussieht. Bei denen ist ja der Werkzeugcharakter eigentlich unübersehbar und fixed ist es auch noch.
Ich gehe mal davon aus, dass es sich in dem Artikel nicht um die von dir gemeinte Art von Cuttermesser gehandelt hat. Sondern um die, die ich im Kopf hatte (Einhandmesser).
Naja, es geht halt, zumindest aus meiner Sicht (kann man ja auch anders sehen), in erster Linie um Symbolpolitik und bürokratische Standards in den WVZ's vermutlich auch noch um was anderes (-> siehe den Artikel und die bereits geäußerten Bedenken).
"Sinn" kann ich darin auch nicht wirklich erkennen. Aber das geht mir mittlerweile immer öfter so. Ich habe im Laden mittlerweile zum Kartons zerkleinern und Paketbänder durchtrennen ein billiges (ist schnell wieder scharf, weil mieses Material) "fixed" unterm Tresen liegen.
Sich darüber (unsinnige Regelungen) aufzuregen lohnt für mich nicht mehr (zu viele). Was mir zu blöde wird, werde ich vermutlich irgendwann ignorieren. Ist halt so wenn zu viele Bestimmungen keinen ersichtlichen Sinn mehr machen oder nur Alibi (Symbol) sind.
Liebe Grüße
DatOlli
Um ehrlich zu sein weiss ich es nicht - wenn man den Artikel genau liesst, ist von einem "versteckten", nicht von einem "illegal geführten" Cuttermesser die Rede. Kann man jetzt so oder so interpretieren. Der Wortlaut der Verordnung der Waffenverbotszone bezieht sich auf die Klingenlänge - die Einsatzklinge ist zwar prinzipiell länger als 4 cm, aber die Hälfte davon steckt im Griff.
Das mit der Symbolpolitik sehe ich ehrlich gesagt ähnlich, muss aber hinzufügen, dass es für mich nicht in Frage kommt, mich über die betreffenden Verordnungen hinwegzusetzen, dafür bin ich als Person zu auffällig, daher rechne ich grundsätzlich damit, kontrolliert zu werden. Ich habe daher beschlossen, ein "Waffenverbotszonen-Victorinox" zu bauen. Bilder in Kürze
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Stimmt, illegal ist ungleich versteckt. Ist ne gute Frage ob die volle Länge zählt, wenn sie doch im Griff steckt. Vom Sinn her müsste man annehmen, die 4 cm beziehen sich auf den "nutzbaren" Teil der Klinge (analog zur Klingenlänge bei Full-Tang).
Aber der Sinn ist ja leider nicht gefragt.
Mit darüber hinwegsetzen/ignorieren, meinte ich jetzt nicht zwangsläufig auf Werkzeuge/Waffen bezogen. Aber in dem Zusammenhang, ich sehe so bürgerlich brav aus, das ich zum letzten mal vor über 10 Jahren in einer Kontrolle war. Aber da wurde auch jeder kontrolliert.
Was die WVZ's angeht. Das berührt mein Leben eigentlich nicht wirklich. Partymeilen oder Festivitäten auf denen Alkohol oder diverses konsumiert wird, meide ich ohnehin, ebenso wie Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Das sind alles so "Gelegenheiten" die mir als junger Mensch ungewollte "Realitätsabgleiche" beschert haben.
Da verzichte ich seit 'nem bisschen mehr als 20 Jahren (seit ich verheiratet bin) bewusst drauf.
Das "Messerchen", dass ich mit mir führe ist ein reines Werkzeug, ein niedliches Fixed mit 3,8 cm Schnittfläche und 4 cm Klingenlänge.
Wer da "mokelt" falls ich unbeabsichtigt doch mal in eine WVZ komme, ist bekloppt und falls er Polizist ist, darf er's behalten, war nicht teuer.
Liebe Grüße
DatOlli
Ich darf präsentieren: das erste inoffizielle WVZV (WaffenVerbotsZonenVictorinox) mit zwei kleinen Klingen, einer Bohrahle, einer Säge und einem Kombitool (im Prinzip ein Mini-Harvester). Gesamtlänge geschlossen 84 mm, alle Klingen plus die Bohrahle sind kürzer als 4 cm. Die Hauptklinge ist jetzt ein Sheepsfoot, der Nagelhau ist mit der Diamantfeile verlängert. Auf eine komplette Nachpolitur habe ich hier aus Zeitgründen verzichtet, aber scharf isses, dank konvex umgeschliffener sekundärer Schneidphasen. Die Bohrahle ist im Übrigen mit einer Hand zu öffnen, dank der Aussparung an der vorderen Griffschale (allerdings legal, da nicht feststellbar).
Wem das Modell unbekannt vorkommt - ist ein Custom-Aufbau von mir, aus Teilen eines Bantam Alox, eines Recruit, eines Walker und eines Farmer. Der gekürzte Clip ist ein extra dafür angekaufter deep-carry Clip aus Titan. Eine Serienproduktion ist aktuell nicht geplant, auf Anfrage kann ich sowas gerne zusammenkloppen, wenn etwaige Interessent*innen die Victorinox-Teile stellen (sonst wirds teuer, wenn man die Preise aller dafür zerlegten Modelle rechnet).
Geändert von period (28-12-2021 um 10:38 Uhr)
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Viele Grüße
Thomas
https://www.thiele-judo.de/portal/
The reality is, you can say ANYTHING you want. You just have to be willing to face the consequences of your choice.
Da muss ichs dann wohl leider drauf ankommen lassen - die Säge ist jetzt schon grenzwertig kurz, wenn ich die noch kürze, kann ich gar nichts mehr damit anfangen. Wiesbaden verbietet ja ohnehin "Messer jeglicher Art, soweit sie nicht bereits dem Waffengesetz unterliegen" und "Schraubendreher, Hämmer und metallene oder scharfkantige oder spitze Gegenstände, welche als Schlag-, Stich- oder Wurfwaffe eingesetzt werden können" (https://www.wiesbaden.de/medien-zent...genstaende.pdf). Lustigerweise darf man Glasflaschen unbegrenzt mitführen, sogar einen ganzen Rucksack voll Leergut, wenn man möchte.
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nicht unbedingt, wenn es real 3,999 cm sind...
und bei genau 4cm kommt mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit keine 3-stellige buße zusammen, zumal olli nicht einschlägig vorbestraft ist und in keine "vorfälle" im viertel verwickelt wird.
dazu kommt noch, dass er ganz und gar nicht den eindruck eines zu kontrollierenden stressmachers macht und bei weitem (sorry Olli) nicht mehr in die "junge männer" kategorie fällt.
das geringe restrisiko kann er locker eingehen.
"I prefer them to be awake when I severe their arms and beat them to death with it." Maul Mornie und sein Verhältnis zu k.o.s
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Also jetzt spielt das plötzlich eine Rolle?
Und anlasslos heißt nun mal, jeder kann kontrolliert werden.
Aber mag ja,sein dass dat Olli so unauffällig ist dass er nicht mal Anlass zur Anlasslosigkeit bietet.
Na ja, jeder muss halt selber seine Erfahrungen machen.
Ich halte mich sowieso nicht dort auf, und wenn, wüsste ich nicht, was ich außer einem Flaschenöffner dorthin mitbringen sollte.
Lustig wirds wenn wieder Japantag stattfinden sollte, und die Millionen durch die Altstadt strömen, dann oder zu Karneval, und beim Rosenmontagszug.
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