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Thema: Impfung gegen Corona & Kampfsport - Diskriminierung & Bevorteilung

  1. #11611
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    Zitat Zitat von FireFlea Beitrag anzeigen
    Ich habe jedenfalls noch keinen Coronafall in den Medien mit Scheinwerfern und Musik gesehen. Nur bei den kritischen Denkern auf Facebook wird alles entsprechend hochgespielt.
    Vor ein paar Monaten war in den Werbespots die Aussage installiert: "Wenn wir uns impfen lassen, bekommen wir unsere "Freiheit" zurück.
    Das Thema ist durch, mittlerweile sollte jedem klar sein, dass die Impfungen dafür keinen ausreichenden Schutz bieten.

    In den aktuellen Spots (heute gesehen) sitzt eine Frau auf einem Stuhl auf einer Bühne - Scheinwerfer, dramatische Musik und Kamerafahrt - und erzählt von den furchtbaren Qualen ihrer Corona-Infektion. Hätte sie sich doch bloß impfen lassen.

  2. #11612
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    Also ich komme gerade aus dem Kino. Filmgucken unter 2G Regeln. Schonmal mehr Freiheiten als ein Ungeimpfter hat.

  3. #11613
    Gast Gast

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    Habe jetzt mal zwei-drei Zeitungsartikel zu der Triage-Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht gelesen. Wirklich schlau werde ich nicht daraus.
    Viel Aufwand für nichts?
    Wenn ich Kanken richtig verstehe, wird einfach die bisherige Praxis zum Gesetz erhoben werden, richtig?

    Oder anders gefragt: Das einzige maßgebliche Kriterium ist die Einschätzung, wie gut die Chancen sind, von der Intensivstation wieder auf eine normale Station verlegt werden zu können, richtig?
    Wobei ja auch die Gebrechlichkeit als mögliche Benachteiligung ins Spiel gebracht wurde, die doch aber die Chancen reduziert, eine Intensivbehandlung durchzustehen? Und wenn der Gesundheitszustand durch Vorerkrankungen schlecht ist, ist man doch auch benachteiligt, oder?
    Geändert von Gast (29-12-2021 um 07:05 Uhr)

  4. #11614
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    Zitat Zitat von Julian Braun Beitrag anzeigen
    Habe jetzt mal zwei-drei Zeitungsartikel zu der Triage-Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht gelesen. Wirklich schlau werde ich nicht daraus.
    Viel Aufwand für nichts?
    Wenn ich Kanken richtig verstehe, wird einfach die bisherige Praxis zum Gesetz erhoben werden, richtig?

    Oder anders gefragt: Das einzige maßgebliche Kriterium ist die Einschätzung, wie gut die Chancen sind, von der Intensivstation wieder auf eine normale Station verlegt werden zu können, richtig?
    Die Kläger haben massive Vorerkrankungen und deshalb Angst, dass sie bei einer Triage immer den Kürzeren ziehen werden, da ihre Chancen immer schlechter sein werden.
    Ihr Ziel ist es wohl, dass sie durch gesetzliche Regelungen besser geschützt werden.

  5. #11615
    Gast Gast

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    Zitat Zitat von TheCrane Beitrag anzeigen
    Die Kläger haben massive Vorerkrankungen und deshalb Angst, dass sie bei einer Triage immer den Kürzeren ziehen werden, da ihre Chancen immer schlechter sein werden.
    Ihr Ziel ist es wohl, dass sie durch gesetzliche Regelungen besser geschützt werden.
    Ja klar, aber wenn die Chancen zum Durchstehen der Intensivbehandlung dadurch schlechter sind als bei den anderen, was soll man dann machen?

  6. #11616
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    Zitat Zitat von Julian Braun Beitrag anzeigen
    Ja klar, aber wenn die Chancen zum Durchstehen der Intensivbehandlung dadurch schlechter sind als bei den anderen, was soll man dann machen?
    Das ist exakt das, was ich aus dem Interview dazu gestern im Heute Journal entnahm. Herr Prof. Janssens hat dabei beständig die in meinen Augen arg moralinsaure Vorhaltungen Herrn Klebers ausgetanzt. War ... elegant, da möchte ich ihm Respekt zollen.

  7. #11617
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    Zitat Zitat von Julian Braun Beitrag anzeigen
    Ja klar, aber wenn die Chancen zum Durchstehen der Intensivbehandlung dadurch schlechter sind als bei den anderen, was soll man dann machen?
    Gerade weil diese Frage so schwierig ist, soll sich der Gesetzgeber hier im Vorfeld Gedanken machen.

  8. #11618
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    Zitat Zitat von TheCrane Beitrag anzeigen
    Gerade weil diese Frage so schwierig ist, soll sich der Gesetzgeber hier im Vorfeld Gedanken machen.
    Interessant.
    Im Falle des Luftsicherheitsgesetzes hat das Verfassungsgericht eine Regelung gekippt, nach dem man Flugzeuge, die von Entführern zum Absturz gebracht und als Waffe genutzt werden sollen, abgeschossen werden sollten (konnten?).
    D.h. man hätte eine kurze Restlebenszeit von unschuldigen Passagieren geopfert, um das Leben der Leute am Absturzziel zu retten.
    Das durfte man meiner Erinnerung nach nicht als Gesetz niederschreiben, weil damit Leben gegen Leben aufgewogen worden wäre und gegen das Gebot der Menschenwürde verstoßen.
    Nun kommt vielleicht ein Gesetz, in dem steht, dass man die Restlebenszeit eines Intensivpatienten verkürzen soll, wenn ein anderer mit mehr Chancen seinen Platz braucht....
    Don't armwrestle the chimp.

  9. #11619
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    Dann sag doch mal wie du in einen solchen Fall handeln würdest (Beispiele für typischen Szenarien hat Kanken schon genannt)?
    Viele Grüße
    Thomas
    https://www.thiele-judo.de/portal/

    The reality is, you can say ANYTHING you want. You just have to be willing to face the consequences of your choice.

  10. #11620
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    Die Sache ist doch so - kein Arzt wird solche Entscheidungen treffen wollen aber die Situation treten ein und er muss es nun einmal tun. Von daher macht es schon Sinn, eine aktuelle gesetzliche Grundlage zu schaffen.

  11. #11621
    Gast Gast

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    Na ja ich denke, Triage ist ja letztlich gleichbedeutend mit Leben(schancen) gegen Leben(schancen) abzuwägen.
    Und klar ist natürlich, dass da Religion, Geschlecht, Nationalität und sozialer Status keine Rolle spielen sollten. (An letzteres glaube ich nicht, dass es so ist.)

    So wie ich es jetzt verstehe, will man die Triage-Patienten als quasi komplett isolierte Behandlungsfälle betrachten, mit Beginn und Ende auf der Intensivstation. Also ohne Blick darauf, wie gesund jemand an sich ist, gelebt hat, oder wie viel Lebenserwartung er wahrscheinlich nach dem Entlass aus der Intensivstation noch hat.
    Allerdings basiert halt der reale Gesundheitszustand zum Zeitpunkt der Entscheidung ob man behandelt wird oder nicht notwendigerweise auch auf dem vorherigen Dasein (sprich Grunderkrankungen etc.).

    Ich kann im Moment nicht sehen, welchen Sinn und Zweck die Klage gehabt haben soll, noch was die Entscheidung aus Karlsruhe hilft. Wenn jetzt die Chancen z. B. eines der Kläger schlechter stehen und man sie nicht behandelt, wie wird dann damit umgegangen (von den Medien, Angehörigen etc.)?

  12. #11622
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    Zitat Zitat von Julian Braun Beitrag anzeigen
    Wenn ich Kanken richtig verstehe, wird einfach die bisherige Praxis zum Gesetz erhoben werden, richtig?

    Oder anders gefragt: Das einzige maßgebliche Kriterium ist die Einschätzung, wie gut die Chancen sind, von der Intensivstation wieder auf eine normale Station verlegt werden zu können, richtig?
    Wobei ja auch die Gebrechlichkeit als mögliche Benachteiligung ins Spiel gebracht wurde, die doch aber die Chancen reduziert, eine Intensivbehandlung durchzustehen? Und wenn der Gesundheitszustand durch Vorerkrankungen schlecht ist, ist man doch auch benachteiligt, oder?
    Alles korrekt.

  13. #11623
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    Zitat Zitat von Julian Braun Beitrag anzeigen
    Ich kann im Moment nicht sehen, welchen Sinn und Zweck die Klage gehabt haben soll, noch was die Entscheidung aus Karlsruhe hilft. Wenn jetzt die Chancen z. B. eines der Kläger schlechter stehen und man sie nicht behandelt, wie wird dann damit umgegangen (von den Medien, Angehörigen etc.)?
    Die Leitlinie der DIVI zur Triagierung ist ja „nur“ eine Empfehlung, da Leitlinien keine Gesetze sind. Zwar ist die aktuelle Praxis durch die bestehenden Gesetze gedeckt, dazu muss man aber schon tief in die Materie eintauchen und dann steht da halt nicht drin dass man Behinderte nicht benachteiligen darf.

    Jetzt soll halt die Leitlinie zum Gesetz „erhoben“ werden, damit alle Beteiligten eine bessere Rechtssicherheit haben. An der konkreten Behandlung wird sich jedoch nichts ändern, denn auch bisher hat man sich immer an den besten akuten Überlebenschancen orientiert (das ist das absolute Grundkonzeption der Triagierung).

  14. #11624
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    Hier ist es noch mal deutlich ausgeführt:
    "Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte befinden sich im Fall einer pandemiebedingten Triage in einer extremen Entscheidungssituation. Sie müssen entscheiden, wer die nicht ausreichend zur Verfügung stehenden intensivmedizinischen Ressourcen erhalten soll und wer nicht. In dieser Situation kann es besonders fordernd sein, auch Menschen mit einer Behinderung diskriminierungsfrei zu berücksichtigen. Dafür muss sichergestellt sein, dass allein nach der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit entschieden wird."
    https://www.bundesverfassungsgericht...bvg21-109.html
    Ich hoffe dass die angepasste Gesetzeslage dann nicht durch mehr Bürokratie unnötig Kräfte bindet.
    "Ich habe alle diese Degen selbst geschmiedet und übe täglich acht Stunden mit ihnen, um einen Piraten töten zu können." "Du brauchst dringend ein Mädchen mein Freund!" (Fluch der Karibik)

  15. #11625
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    Hi,

    Wie gut schützen Impfung, Infektion und Antikörper?

    Die besorgniserregende SARS-CoV-2-Variante (VOC) Omikron breitet sich weltweit mit erstaunlicher Geschwindigkeit aus. Immer deutlicher wird, dass sie nicht nur infektiöser ist als die bisher bekannten VOC. Sie entkommt offenbar auch fast allen durch eine Erkrankung oder Impfung induzierten immunologischen Abwehrsystemen und ist resistent gegen die meisten therapeutischen Antikörper.
    https://www.pharmazeutische-zeitung....oerper-130488/

    Gruß

    Alef

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