Zitat Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
Ich habe gegenüber der Polizei nur ein sehr stark eingeschränktes Notwehr-Recht. Es muss objektiv ein klarer Verstoß vorliegen und den muss ich danach auch beweisen können. Und das ist auch richtig so in meinen Augen.
in deutschland müsste man eine solche handlung der polizei bei der polizei anzeigen...... viel spass dabei
es muss endlich eine änderung in den landespolizeigesetzen geben, die übergiffe der polizei besser aufnimmt und verfolgt.