Zitat Zitat von MGuzzi Beitrag anzeigen
Die Beschreibung im Feststellungsbescheid bezieht sich eindeutig auf einen Knoten mit Metallkugel.
Ja, aber e gibt genügend Strafverfahren, in denen der Feststellungsbescheid als Vergleich herangezogen wurde und der Knoten als Beschwerung ausreicht.