Du schiebst, Staatsanwälte könnten und wollte das nicht machen. Meine Frage wäre, warum das so sein sollte. Eine Staatsanwaltschaft ist so ziemlich die unabhängigste Ermittlungsbehörde die es in unserem Land gibt.
Beschäftige dich mal
a) mit dem Legalitätsprinzip
b) mit den Folgen einer Strafvereitelung im Amt für Ermittlungsbeamte
und
c) mit der rechtlichen Stellung von Staatsanwälten und Richtern im öffentlichen Dienst.
Wen willst du denn da sonst ermitteln lassen? Irgendeine Anwaltskanzlei oder ein Detektivbüro?





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