Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
als man den Jugendlichen mit Pfefferspray besprühte.
Mir scheint, die Staatsanwaltschaft sieht es nicht verhältnismäßig an, jemanden, der am Boden sitzt, mit Pfefferspray zu besprühen, daher Ermittlung wegen gefährlicher KV.
Ermittelt wegen gefährlicher KV wird, weil eine Waffe im Spiel war. Nämlich das Pfefferspray. Ob das verhältnismäßig war wird dann in den Ermittlungen geklärt.

Ich orakel mal, dass bei einem Messerschwinger Pfeffer mit ziemlicher Sicherheit als angemessen eingestuft wird.
Im Grunde sieht man hier doch die gängigen Eskalationsstufen; Ansprache -> Pfeffer -> Taser -> Schusswaffe.