Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!
Da bin ich anderer Meinung - und halte die Motivation für die Tat als wichtigen Faktor für die Einordnung.
Ich würde daher einen vermögenden Bürger, der aus Habgier Steuern hinterzieht eher als „asozial“ einstufen als einen, der auf Stütze lebt und mehrfach beim Schwarzfahren erwischt wird.
Ja, weiß ich . Und ich weiß auch wie die Ansprache des Staates an den Bürger in der Realität ausschaut. Deshalb hatte ich geschrieben, dass es wohl eher um die Befähigung der Leute gehen müsste, damit sie überhaupt eine Chance haben, sozial zu agieren.
Im Falle des Schwarzfahrens hielte ich allerdings ein Sozialticket, das durch die Gesellschaft finanziert wird, für geboten. Das Recht auf Mobilität für jedermann sollte als Menschenrecht betrachtet werden.
Nein, darf er nicht.
Klar kann man das auf so eine Ebene ziehen: kriminell ist kriminell, egal ob Schwarzfahrer oder Bankräuber. Dann hätten wir das Niveau erreicht, ab dem es sinnlos ist, weiterzureden.
Kleiner Tipp: versuch doch nochmal meine gesamten Argumente zu verstehen und nicht eine Aussage rauszupicken und alles darauf zu reduzieren.
Aktive Benutzer in diesem Thema: 3 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 3)