Ach komm Schnüffler, das wäre doch garnicht gerichtsverwertbar..
Das normale Prozedere, ausser du schickst das Video anonym, wäre doch, dass du Zeuge einer Straftat bist, eine Vorladung bekommst(als Zeuge hast du seit 2017 auch kein Zeugnisverweigerungsrecht mehr) und die dein Mobile einkassieren und mindestens die Daten spiegeln, Stichwort Beweissicherung..
Ein Video enthält ja viel mehr Informationen, als nur den Film, nämlich Zeitstempel, Ort, etc und könnte ja auch nachbearbeitet sein..
Somit kannst du davon ausgehen, das dein Mobile forensisch untersucht werden kann und wird, alleine um Fakes auszuschliessen..
Kommt natürlich auf den Einzelfall an..




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