Soweit ich weiß ist es auch den Polizeien unter gewissen Umständen erlaubt eine Flucht per Schußwaffe zu verhindern. Dabei gelten dann aber auch die Grundsätze von Verhältnismäßigkeit und wahl der mildesten Mittel. Und wenn ich jemandem die Waffe ans Ohr halten kann, dann ist der Schusswaffengebrauch nicht das mildeste Mittel.
Genaueres findest du bestimmt im jeweiligen Polizeigesetz bzw UZwG.
Geändert von OliverT (24-10-2022 um 23:10 Uhr)
“Das ist zwar peinlich, aber man darf ja wohl noch rumprobieren.”
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