Notwehr ist diejenige Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. So steht es in §32 StGB, §227 BGB und §15 OWiG.
Nun ist die Frage, wie wurdet Ihr denn angegriffen?
Ob es sich tatsächlich um den Tatbestand der Freiheitsberaubung handelte, ist ohne detaillierte Information schwierig einzuschätzen.