Naja, ich möchte halt nicht zu sehr in Richtung Politik (AfD usw.) abdriften ....
Naja, ich möchte halt nicht zu sehr in Richtung Politik (AfD usw.) abdriften ....
Du hast bisher nicht erklärt, mit welcher Begründung der Mann dir die "Freiheit geraubt" hat.
Gefiel ihm dein Fahrrad nicht, deine Frisur oder das Du auf dem Bürgersteig unterwegs warst? Es gibt doch überhaupt keinen nachvollziehbaren Grund.
Oder hast du geraucht und zuviel Co2 emittiert?
Hättest du nicht einfach auf dein e-bike steigen und auf der Straße fahren können?
Oder hatten sich da noch welche festgeklebt, um dir die Freiheit zu rauben?
Geändert von MGuzzi (07-11-2022 um 10:00 Uhr)
nötigung ist auf jeden fall ein thema oder? könnte man die leute auch verklagen, wenn ich berufliche oder private nachteile erleide, zb flug verpasse? vorsätzlich verursachter stau, (gefährlicher?( eingriff in den strassenverkehr?..dafür ist ja einzig und allein der verursacher verantwortlich und im gegensatz zu einem unfall oder einer anderen unverschuldeten situation ist der stau ja mit voller absicht herbeigeführt... In § 823 Abs. 1 BGB heißt es Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
würde sowas hier auch zutreffen?
Geändert von Gast (07-11-2022 um 11:07 Uhr)
Wenn keine Gewalt angewendet wird, nicht.
Passive bzw. beeinflussende Gewalt ist gegeben, wenn der Täter durch sein Verhaltenbei einem anderen Zwangswirkungen erzeugt. Typische Fälle sind z.B.:
•aggressives nahes Auffahren
•Fahrbahnschneiden
•Spießrutenlaufen ohne Tätlichkeiten
•Blockaden mit bedrohlichem Verhalten
•Blockieren von Zugängen oder Wegen durch aggressives " sich in den Wegstellen"
Die Rechtsprechung der letzten Jahrzehnte orientierte sich zum Problembereich"passive Gewalt" am "vergeistigten" bzw."entmaterialisierten" Gewaltbegriff, der dem Laepple-Urteil des BGH aus dem Jahr1969 zugrunde lag. Danach setzt Gewalt im Sinn von § 240 Abs. 1 StGB nicht den"unmittelbaren Einsatz körperlicher Kräfte" voraus. Es genüge vielmehr, dassder Täter "nur mit geringem körperlichen Kraftaufwand einen psychischdeterminierten Prozess" in Lauf setzt (BGH 2 StR 171/69(Laepple).
In den 90er Jahren ist allerdings sehr fraglich geworden, ob sogenannte"friedliche Blockaden" durch schlichtes in den Weg setzen, Hinlegen, in GruppenHinstellen o.ä. noch als passive Gewalt vom Gewaltbegriff erfasst ist.
1995 entschied das BVerfG, dass die erweiternde Auslegung des Gewaltbegriffs in § 240Abs. 1 StGB im Zusammenhang mit Sitzdemonstrationen gegen Art. 103 Abs. 2 GG verstoße.Zwar sei die Norm als solche verfassungsgemäß (Verweis auf BVerfGE 73, 206 - Mutlangenvom 11. November 1986), jedoch verstoße die Auslegung des Gewaltbegriffs in
§ 240 Abs. 1StGB durch die Strafgerichte gegen Art. 103 Abs. 2 GG, weil sich nicht mehr mitausreichender Sicherheit vorhersehen ließe, "welches körperliche Verhalten, dasandere psychisch an der Durchsetzung ihres Willens hindert, verboten sein soll und welchesnicht." Das Tatbestandsmerkmal Gewalt sei mittlerweile "in einer Weiseentgrenzt", dass "nunmehr bereits die körperliche Anwesenheit an einer Stelle,die ein anderer einnehmen oder passieren möchte, zur Erfüllung des Tatbestandsmerkmalsder Gewalt genügt, falls der andere durch die Anwesenheit des Täters psychisch gehemmtwird, seinen Willen durchzusetzen."
Die notwendige Eingrenzung des Gewaltbegriffs in § 240 Abs. 1 StGB obliege nunmehr denStrafgerichten (BVerfGE 92, 1).
Eingrenzungen hat der BGH erstmals in den Entscheidungen zur Blockade der A 8 durchKurden formuliert (BGH StR 126/ 95; BGH 1 StR 327/95).
Danach ist lediglich das schlichte, völlig gewaltlose und nicht bedrohliche Hinsetzen,Hinlegen oder in den Weg stellen nicht als psychische Einwirkung auf andere und damitnicht als passive Gewalt anzusehen, insofern nur die ersten eintreffenden Fahrzeugführerbetroffen sind. Nur ihnen gegenüber sei eine lediglich psychische Einwirkung gegeben.Allerdings stellen nach Ansicht des Bundesgerichtshofes die auf diese Weise zum Stillstandgebrachten ersten Fahrzeuge für weitere sich nähernde Fahrzeugführer ein physischesHindernis dar.
Demnach geht der Bundesgerichtshof von einer Nötigung aus, wenn "Blockierer"die Fahrzeuge, deren Fahrer sie durch ihr Verhalten lediglich psychisch an der Weiterfahrthindern, dazu benutzen, die Durchfahrt für weitere Kraftfahrer zu sperren.
Im Fall des "Münchener Fahrbahngehers", der bewusst verkehrswidrig auf derFahrbahn ging, um eine autofreie Stadt zu erreichen, hat der BGH mit Blick auf die o.a.Entscheidung des BVerfG Gewalt im Sinne des Nötigungstatbestandes verneint, undausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Fall des Münchener Fahrbahngehers mit denBlockadeaktionen der Kurden nicht vergleichbar sei (BGH 4 StR 283/95).
Festzuhalten bleibt, dass bloßes friedliches und nicht bedrohliches in den Weg setzen,stellen oder legen (bloße Anwesenheit) als lediglich psychische Einwirkung nicht mehr alspassive Gewalt i.S.v. § 240 Abs. 1 StGB gewertet werden darf.
Wäre mal interessant gewesen, was vor ein/zwei Jahren los gewesen wäre, hätten Querdenker so den Verkehr gestört oder Krankenwagen nicht vorbei gelassen und es wäre dadurch jemand anders verstorben. Dann hätte jeder nach einem Verbot geschrien.
So wird es richtig gemacht. Einfach mal grob anfassen und weg ziehen.
Unerfahrene Menschen glauben so einen Lötzin und gehen mit offenem Mund zum Training lassen sich da als bessere Dummys rumschubsen gehen dann nach Hause und spielen 5 gegen Willi unter der Bettdecke.
Die Lauterbach-Ultras haben eine neue Spielwiese gefunden.
Lasst mich raten: die Kritiker dieser Klimakleber sind alles Schwurbler, Nazis und Klimawandelleugner?
Wie kommst Du auf diesen Unsinn? Ich finde btw. selbst kritisch, wenn sich Leute auf der Straße festkleben (oder Kunstwerke attackieren). Es geht hier aber doch darum, dass
a) man die Kleber nicht einfach so umklatschen darf und
b) dass den Klebern hier Dinge unterstellt werden, die so nicht passiert sind
Sie haben einen Rettungswagen auf der A100 nicht durchgelassen bzw dafür gesorgt, dass dieser nicht rechtzeitig zum Einsatzort kam. Ob das die Frau gerettet hätte mal hin oder her. Die sind bereit, Menschen durch ihre Ideologie zu gefährden und wollen straffrei davon kommen...
Das witzigste ist, dass die nichts an der Situation des Klimas ändern. Die nerven den normalen Bürger und sorgen für Unmut und tun damit dem eigentlichen Thema einen Bärenjob. Die hätten wahrscheinlich mehr Zustimmung, wenn die sich 1x die Woche zum saubermachen der Städte treffen würden und dabei den Bürgern über das Umweltproblem aufklären würden.
In Westeuropa sinkt jährlich der CO2 Ausstoß. Das zeigt, dass wir schon mehr als genug für das Klima tun. Anders sieht das in China aus. Die Chinesen erhöhen ihren CO2 Ausstoß jährlich. Bald kommen 200 neue Kohlekraftwerke hinzu. Sollen sich die Klimakleber mal dort festkleben und uns hier in Ruhe lassen.
Unerfahrene Menschen glauben so einen Lötzin und gehen mit offenem Mund zum Training lassen sich da als bessere Dummys rumschubsen gehen dann nach Hause und spielen 5 gegen Willi unter der Bettdecke.
Ach, jetzt ist es egal, ob tatsächlich jemand wegen den Klimaklebern verstorben ist, sondern es geht nur um Behinderung generell? Ich habe ja bereits einen Artikel aus Deutschland gepostet, nachdem Querdenker Rettungswagen behindert haben, die findet man auch im Ausland. Bspw.:
https://www.independent.co.uk/news/w...-b1924282.html
Da ja der Vergleich gesucht wird - haben also auch Querdenker durch ihre Ideologie Menschenleben gefährdet? Oder Milchbauern, die für höhere Preise demonstrieren? Oder oder?
Und warum ist der unterstellte Mediale Aufschrei bei den Querdenkern offenbar ausgeblieben oder wurde von Teetrinker und Dir nicht wahrgenommen, wenn man es bei denen doch sicher verboten hätte?
Eine aus meiner Sicht sehr simple Weltsicht, freundlich gesagt.In Westeuropa sinkt jährlich der CO2 Ausstoß. Das zeigt, dass wir schon mehr als genug für das Klima tun. Anders sieht das in China aus. Die Chinesen erhöhen ihren CO2 Ausstoß jährlich. Bald kommen 200 neue Kohlekraftwerke hinzu. Sollen sich die Klimakleber mal dort festkleben und uns hier in Ruhe lassen.
Mehr Meinungen zu Büchern finden sich auf Sandammeer und Lesezeit hier. Hilfe, die ankommen soll geht an Ärzte ohne Grenzen.
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Als jemand, der früher im Training mit Polizisten konkret auch Prüfungen zur Anwendung von Notwehr abgelegt hat, kann ich Dir sagen, dass hier Deinerseits keine Notwehrsituation vorgelegen hat, da weder Du, noch Dein Kumpel in irgendeiner Art und Weise bedroht wurden, noch ersichtlich eine Verletzungsgefahr für Euch bestanden hat. Auch eine Fremdhilfe kannst Du nicht für Dich beanspruchen.
UNd ja, in einer solchen Situation umgeht man idealerweise das Problem oder wartet, bis Ordnungskräfte sich darum kümmern.
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Ich habe mich gar nicht auf Gauland bezogen, oder? Ich meinte ehr so etwas:
Auch AfD-Vizesprecherin Beatrix von Storch will auf Flüchtlinge schießen lassen – sogar auf Kinder. Nach der Forderung der AfD-Vorsitzenden Frauke Petry, gegen Flüchtlinge an der Grenze notfalls Schusswaffen einzusetzen, legte auch von Storch nach.
Sie schrieb auf Facebook, wer das „Halt“ an der Grenze nicht akzeptiere, sei ein Angreifer. „Und gegen Angriffe müssen wir uns verteidigen.“ Auf die Frage eines Nutzers, ob etwa der Grenzübertritt von Frauen und Kindern mit Waffengewalt verhindert werden solle, antwortete die AfD-Europaparlamentarierin mit „Ja“. (TAZ, 31.01.2016)
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