Kann schon Sinn machen. Es gab zwei mal einen Einsatz von Tasern. Da ich bezweifel, dass sie nach den Schüssen nochmal mit einem Taser draufgehalten haben, dürfte der Taser unmittelbar vor dem ersten Schuss der zweite gewesen sein. Der erste hatte nicht gewirkt.
Sinn machen würde es, wenn der Einsatzleiter einen zweiten Einsatz befiehlt oder ein Beamter selbstständig handelt, der Täter sich aber in dem Moment aber soweit genähert hat, dass der Sicherungsschütze der Meinung ist wirken zu müssen. Oder der Täter nähert sich einem Beamten, der gerade einen Taser in der Hand hat und diesen dann zur Selbstverteidigung einsetzt und der Sicherungsschütze kommt gleichzeitig seinem Auftrag nach.
“Das ist zwar peinlich, aber man darf ja wohl noch rumprobieren.”
- Evolution