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Thema: Polizeieinsatz in Dortmund - MP-Einsatz

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  1. #11
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    Standard

    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    ...Du lenkst damit von dem Fehlverhalten beteiligter Polizeibeamter ab und implizierst, dass es an dieser Stelle keinen Handlungsbedarf gäbe, wenn man weiter vorne ansetzen würde...
    Welches "Fehlverhalten"? Ist da schon irgendwas abschließend erwiesen? Und was spräche denn dagegen, weiter vorn anzusetzen? Ich scheine ja hier einer der wenigen zu sein, die sich überhaupt darüber Gedanken machen, dass es ein "weiter vorne" geben könnte.


    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    ...aha
    Und auf welcher Skala wird das gemessen und wodurch war der überhaupt traumatsiert?...
    Weiß ich nicht. Dass musst du den Expteren fragen, der vom Spiegel zitiert wurde. Er hatte wohl angegeben, Angehörige im Senegal verloren zu haben. Ansonsten glaube ich das erstmal, wenn einer der das beruflich macht jemandem eine "starke Traumatisierung" attestiert.


    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    ...Er war doch in einer therapeutischen Wohngruppe?
    Ja. Ich bezog mich auf das Zitat der vorhergehenden Einrichtung:

    »Der Jugendliche sollte dringend therapeutisch angebunden werden. Er selbst gibt an, ebenfalls therapeutische Hilfe in Anspruch nehmen zu wollen. Aufgrund des Alters und der starken Traumatisierung empfehlen wir eine Unterbringung in einer therapeutischen Wohngruppe.«
    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    ...Und die psychiatrische Klinik hatte ihn wieder entlassen...
    Ganz interessant dazu:

    Am Vortag in der Nacht zum 7. August gegen 0.30 Uhr hatte sich der Jugendliche bei einer Polizeiwache gemeldet und gesagt, er wolle sich eventuell etwas antun. Daraufhin ließen die Beamten ihn mit dem Rettungswagen in eine Klinik für Jugendpsychiatrie bringen.

    Am nächsten Morgen (7. August) hat der Senegalese dann aber glaubhaft gemacht, dass er doch keinen Suizid begehen wollte, so der vertrauliche Bericht. Mithilfe eines Französisch-Dolmetschers konnte eine „vertiefte“ Untersuchung stattfinden, bei der der 16-Jährige sich überzeugend von seinen Suizidgedanken distanzierte.

    Deshalb gab es für die Klinik auch keine rechtlichen Voraussetzungen, um ihn zwangsweise bei sich zu behalten. So wurde der unbegleitete Flüchtling entlassen – mit dem Hinweis auf verschiedene Hilfsangebote.

    Er äußerte laut Bericht außerdem den Wunsch, in den Senegal zurückzukehren. Auch dafür habe er Tipps mit auf seinen Weg bekommen...
    https://www.ruhr24.de/dortmund/jugen...-91801413.html

    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    ...Die Wahrscheinlichkeit einer Fremdgefährdung.
    Darum ging es doch bei der Thematisierung im Kern: Das Verhalten der Beamten zu rechtfertigen. Eine reine Suizidalität reicht da ja kaum aus...
    Und wenn jemand schwer oder stark traumatisiert ist, kann von dem keine Fremdgefährdung ausgehen? Warum nicht?

    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    ...Was sollte ich denn vernebeln wollen?...
    Eine eventuelle Mitschuld, die der Senegalese selbst an seinem Tod trägt. Generell, mögliche, die Polizeibeamten entlastende Fakten.

    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    ...Wenn man geistige Gesundheit am Wohlbefinden festmacht, dann ist wohl jeder, der sich gerade nicht wohl fühlt, psychisch krank?
    Der bekommt dann von einem Arzt seines Vertrauens Psychopharmaka verschrieben, bis er wieder ein produktives Mitglied der Gesellschaft wird?...
    Warum antwortest du nicht auf meine Fragen, sondern stellst mir zwei Gegenfragen?
    Nochmal, ich hatte dich gefragt, ob jemand eine gesunde Psyche haben und gleichzeitig Suizidabsichten hegen kann?
    Dazu hatte ich dir auf dein Nachfragen eine Definition von > gesunder Psyche < der WHO aus 2019 präsentiert.
    Kennst du eine andere, die beides zusammen zuläßt? Also psychisch gesund zu sein und sich gleichzeitig mit Selbstmordabsichten zu tragen?



    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    ...genauso dies hier nicht die erste Demonstration Deiner Lesekompetenz ist:


    Da steht auch Folgendes:

    Dass er zum Weglegen des Messers aufgefordert worden sei, »haben die Ermittlungen nicht ergeben«.
    Gelesen hatte ich das. Und? Wo steht da, dass erwiesen ist, dass die Polizisten ihn nicht aufgefordert hätten das Messer wegzulegen? Das ist wohl eher deine/eure Deutung. Keine Ahnung, was die mit meiner Lesekompetenz zu tun haben soll.
    Wenn bei dir eingebrochen wird und die Polizei den Täter nicht ermitteln kann, gibt es dann keinen Täter? Oder wurde bei dir dann vielleicht gar nicht eingebrochen?

    Ermittlungen haben es nicht ergeben, heißt, es konnte nicht erwiesen werden. Nicht, dass es nicht stattgefunden hat. Die Polizisten sagen, sie hätten ihn aufgefordert. Augenscheinlich gibt es keinen unabhängigen Zeugen, der das bestätigt. Dann kann man nun vermuten, was die gesagt haben könnten. Deswegen fragte ich, was die Beamten denn gesagt haben sollen, außer er solle das Messer weg legen, vielleicht noch sich beruhigen usw.?

    Zitat Zitat von Tyrdal Beitrag anzeigen
    Da steht, dass er nicht aufgefordert wurde das Messer fallen zu lassen...
    Wo steht das?
    Ich lese da, dass dieser Punkt nicht ermittelt werden konnte. Siehe meine Antwort auf Pansapiens.
    Geändert von Kensei (15-11-2022 um 15:25 Uhr)

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