Welches "Fehlverhalten"? Ist da schon irgendwas abschließend erwiesen? Und was spräche denn dagegen, weiter vorn anzusetzen? Ich scheine ja hier einer der wenigen zu sein, die sich überhaupt darüber Gedanken machen, dass es ein "weiter vorne" geben könnte.
Weiß ich nicht. Dass musst du den Expteren fragen, der vom Spiegel zitiert wurde. Er hatte wohl angegeben, Angehörige im Senegal verloren zu haben. Ansonsten glaube ich das erstmal, wenn einer der das beruflich macht jemandem eine "starke Traumatisierung" attestiert.
Ja. Ich bezog mich auf das Zitat der vorhergehenden Einrichtung:
Ganz interessant dazu:»Der Jugendliche sollte dringend therapeutisch angebunden werden. Er selbst gibt an, ebenfalls therapeutische Hilfe in Anspruch nehmen zu wollen. Aufgrund des Alters und der starken Traumatisierung empfehlen wir eine Unterbringung in einer therapeutischen Wohngruppe.«
https://www.ruhr24.de/dortmund/jugen...-91801413.htmlAm Vortag in der Nacht zum 7. August gegen 0.30 Uhr hatte sich der Jugendliche bei einer Polizeiwache gemeldet und gesagt, er wolle sich eventuell etwas antun. Daraufhin ließen die Beamten ihn mit dem Rettungswagen in eine Klinik für Jugendpsychiatrie bringen.
Am nächsten Morgen (7. August) hat der Senegalese dann aber glaubhaft gemacht, dass er doch keinen Suizid begehen wollte, so der vertrauliche Bericht. Mithilfe eines Französisch-Dolmetschers konnte eine „vertiefte“ Untersuchung stattfinden, bei der der 16-Jährige sich überzeugend von seinen Suizidgedanken distanzierte.
Deshalb gab es für die Klinik auch keine rechtlichen Voraussetzungen, um ihn zwangsweise bei sich zu behalten. So wurde der unbegleitete Flüchtling entlassen – mit dem Hinweis auf verschiedene Hilfsangebote.
Er äußerte laut Bericht außerdem den Wunsch, in den Senegal zurückzukehren. Auch dafür habe er Tipps mit auf seinen Weg bekommen...
Und wenn jemand schwer oder stark traumatisiert ist, kann von dem keine Fremdgefährdung ausgehen? Warum nicht?
Eine eventuelle Mitschuld, die der Senegalese selbst an seinem Tod trägt. Generell, mögliche, die Polizeibeamten entlastende Fakten.
Warum antwortest du nicht auf meine Fragen, sondern stellst mir zwei Gegenfragen?
Nochmal, ich hatte dich gefragt, ob jemand eine gesunde Psyche haben und gleichzeitig Suizidabsichten hegen kann?
Dazu hatte ich dir auf dein Nachfragen eine Definition von > gesunder Psyche < der WHO aus 2019 präsentiert.
Kennst du eine andere, die beides zusammen zuläßt? Also psychisch gesund zu sein und sich gleichzeitig mit Selbstmordabsichten zu tragen?
Gelesen hatte ich das. Und? Wo steht da, dass erwiesen ist, dass die Polizisten ihn nicht aufgefordert hätten das Messer wegzulegen? Das ist wohl eher deine/eure Deutung. Keine Ahnung, was die mit meiner Lesekompetenz zu tun haben soll.
Wenn bei dir eingebrochen wird und die Polizei den Täter nicht ermitteln kann, gibt es dann keinen Täter? Oder wurde bei dir dann vielleicht gar nicht eingebrochen?
Ermittlungen haben es nicht ergeben, heißt, es konnte nicht erwiesen werden. Nicht, dass es nicht stattgefunden hat. Die Polizisten sagen, sie hätten ihn aufgefordert. Augenscheinlich gibt es keinen unabhängigen Zeugen, der das bestätigt. Dann kann man nun vermuten, was die gesagt haben könnten. Deswegen fragte ich, was die Beamten denn gesagt haben sollen, außer er solle das Messer weg legen, vielleicht noch sich beruhigen usw.?
Wo steht das?
Ich lese da, dass dieser Punkt nicht ermittelt werden konnte. Siehe meine Antwort auf Pansapiens.






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