Ist wohl auch sehr unwahrscheinlich.
Es liegt ja gar keine Beschuldigung in Form einer Anzeige vor, nur eine angebliche Zeugenaussage. Für einen Tatbestand der falschen Beschuldigung, oder der falschen Verdächtigung müsste die Person schon angezeigt worden sein, und die falsche Aussage müsste im Rahmen eines Gerichtsverfahrens abgegeben worden sein. Da wird unter Eid ausgesagt, und dort ist eine falsche Aussage auch eine Straftat. Der Vorwurf der Verleumdung wäre dann, allerdings erst bei nachgewiesener Falschaussage gegeben.
Wie auch von Schnüffler schon gesagt, ist die Geschichte eher unglaubwürdig.






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