BSZ: Wie läuft es denn aktuell, wenn jemand nach einer Corona-Impfung stirbt?
Schirmacher:
Das Meldeverhalten und die weitere Klärung sind in Bezug auf die Klärung von impfbezogenen Fragen unstrukturiert und ungenügend. Die allermeisten fraglichen Fälle gelangen nicht zur Obduktion und können dann allenfalls oberflächlich bewertet werden. Ich denke auch, dass ohne unser Programm in Baden-Württemberg die allermeisten unserer Fälle nicht obduziert und damit nicht geklärt worden wären. Auch von den beim Paul-Ehrlich-Institut (PEI) gemeldeten Fällen ist nur eine Minderzahl obduziert worden. Ich möchte nur erwähnen, dass nach dem Infektionsschutzgesetz schwere Impfnebenwirkungen überhaupt und für die Nachkommen auch Todesfälle entschädigungsfähig sind, aber nur auf Antrag, und es wird im Einzelfall schwerfallen, ohne Obduktion den Antrag so zu begründen, dass eine Entschädigung erfolgen kann.
BSZ: Was glauben Sie: Warum ist denn nicht schon jetzt mehr passiert?
Schirmacher: In Baden-Württemberg ist wie gesagt einiges erfolgt, aber warum das nicht bundesweit und in anderen Bundesländern Schule gemacht hat, müssen Sie die Verantwortlichen fragen. Bundesweit hat man zum Beispiel gerade ein Programm, Naton, zusammengestrichen, in dem man zumindest Autopsien melden konnte und das Potenzial zur Forschungsunterstützung hatte.