Zitat Zitat von ragbar Beitrag anzeigen
Dummer Spruch auf der Klinge oder in der Beschreibung reicht schon aus,als Waffeneigenschaft?
Wirbt der Hersteller mit Sprüchen wie " Waffe " oder " Waffeneigenschaft ", dann wird der Gegenstand rechtlich auch so behandelt. Es gab da mal so einen Spaten von Cold Steel ( ? ) meine ich, mit dem es deswegen Probleme gab. In einer Personenkontrolle, würde dieses Messer so oder so erst einmal zum Zwecke der Gefahrenabwehr und Eigensicherung erstmal eingezogen.

Ob es einen Festellungsbescheid des BKA´s bzgl. dieses Modelles gibt, weiß ich nicht. Wenn man soetwas kauft, würde ich es nicht führen, wäre mir juristisch zu unsicher. Warten wir mal auf die Neufassung des Waffengesetzes ... ein Referentenentwurf ist ja schon weitestgehend fertig.